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HAFTUNGSÜBERNAHME

Vertragswerk für Hetcu-Rohre

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Kupferrohre unter dem Markennamen Hetcu dienen in der Haus- und Gebäudeinstallation dazu, die Versorgung mit Trink- oder Regenwasser, Gas, Heizöl und weiteren Medien sicherzustellen. Für die Herstellung der Hetcu-Rohre zeichnet die Tréfimétaux SAS (TMX) verantwortlich, die mit Wirkung zum 1. September 2020 die Haftungsübernahmevereinbarung HÜV 2.0 mit dem ZVSHK abgeschlossen hat.

Das hat Vorteile für die Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation, denn sie können jetzt von einem zeitgemäßen Vertragswerk zur verbesserten Haftungsübernahme profitieren. Die herausragenden Vorteile der HÜV 2.0: Es wird nicht zwischen einem großen oder kleinen Werkvertrag differenziert. Der HÜV-Partner gewährt dem SHK-Betrieb die Ansprüche aus der neuen HÜV 2.0 unabhängig vom Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist zwischen dem Endkunden und dem SHK-Betrieb im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme des SHK-Betriebes innerhalb von fünf Jahren nach Abnahme der werkvertraglichen Leistung. Zudem steht unter www.zvshk.de (Quicklink QL48123681) bzw. unter www.open-datapool.de der komplett digitale Schadensmeldeprozess zur Verfügung, der das Prozedere im Schadenfall nochmals einfacher macht und beschleunigen kann.

„Der ZVSHK steht mit weiteren Herstellern in Kontakt, um die in früheren Jahren abgeschlossene Haftungsübernahmevereinbarung auf den neuesten Stand ‚HÜV 2.0‘ zu bringen“, erklärt Carsten Müller-­Oehring, Geschäftsführer Recht im Zentralverband Sanitär Heizung Klima. Mitgliedsbetriebe können online abrufen, welcher Hersteller HÜV-Partner und wie aktuell der jeweilige Status des Vertragsabschlusses bei den mehr als 80 gelisteten Firmen ist. Die Webadresse:
www.zvshk.de (als Suchwort den Quicklink QL57123172 eingeben und als Mitgliedsbetrieb einloggen).