Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Handwerkerregel

Freie Fahrt zur Baustelle

Inhalt

Grundsätzlich ist der Handwerker zur Dokumentation über die Fahrzeugnutzung verpflichtet, wenn der Lieferwagen oder Transporter durch den Anhängerbetrieb ein Gesamtzuggewicht von mehr als 2,8 t erreicht und gewerblich genutzt wird. Dies kann ein digitales Kontrollgerät im Neufahrzeug übernehmen oder durch handschriftliche Aufzeichnungen auf Tageskontrollblättern erfolgen.

Eine wichtige Ausnahme für den Handwerker konnte erreicht werden: Der 50-km-Ak­tions­radius über den Standort des Handwerksbetriebes hinaus gilt nur noch oberhalb von 3,5 t Gesamtzuggewicht. Für leichtere Fahrzeuge einschließlich Hänger besteht freie Fahrt, wenn der Fahrer nicht hauptberuflich hinter dem Steuer sitzt und nur Material oder Maschinen für die Baustelle transportiert werden. Unter https://www.wasserwaermeluft.de/ (Quicklink: wwl-514) sind die Zusammenhänge mit Schaubild dargestellt. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks strebt über EU-Recht an, dass die Handwerkerregel bis zu 7,5 t im kommenden Jahr ausgedehnt wird.