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Heizkosten-Vo

Wärmezähler bis 2013 nachrüsten

Inhalt

Der ZVSHK hat festgestellt, wie die Neuregelungen der Heizkosten-VO durch die Fachbetriebe umzusetzen sind. Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation werden dazu noch detaillierte Informationen erhalten, wobei zwei Punkte von Bedeutung sind:

  • Bei Heizwasser-Kombianlagen gilt bisher ein Bestandsschutz für die Messtechnik zur Erfassung von Verbrauch und Wärmemenge. Bis Ende 2013 müssen Messgeräte erneuert werden, die vor 1981 installiert ­wurden. Damit bleibt den betroffenen Eigentümern bzw. Hausverwaltungen jetzt noch eine Zeitspanne von etwa vier Jahren, um eine entsprechende Modernisierung des Messgerätesystems zur Verbrauchserfassung vorzunehmen. Der Einsatz unterschiedlicher Messgeräte soll möglich bleiben, jedoch sind (wie bisher auch) jeweilige Nutzergruppen zu bilden. Innerhalb einer Nutzergruppe darf es keine unterschiedlichen Messgeräte geben.
  • Der in der Vergangenheit zulässige Kaltwasserzähler, der vor dem Warmwasserboiler installiert ist, wird mit dem Einbau des Wärmezählers zur Abrechnung nicht mehr verwendet. Das bedeutet aber auch, dass dort, wo bei verbundenen ­Anlagen bisher ein Wasserzähler im Boilerzulauf gefehlt hat, dieser unmittelbar nachgerüstet werden muss. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit bietet sich dort eine rasche Nachrüstung des sowieso ab ­Ende 2013 einzusetzenden Wärmezählers an.