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HÜV-Partnerliste

Haftungsrahmen bei Neuverträgen größer

Der ZVSHK hat seit dem Jahre 1976 Gewährleistungsvereinbarungen mit Herstellern der SHK-Branche abgeschlossen. Diese Verträge werden seit 1994 Haftungsübernahmevereinbarungen (HÜV) genannt. Begünstigt sind nur die Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation. Da sich mit der Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 die rechtlichen Rahmenbedingungen im Kauf- und Werkvertragsrecht geändert hatten, war der Mustervertrag zur HÜV an die neue Rechtslage anzupassen. Viele Gewährleistungspartner sind inzwischen dieser Notwendigkeit nachgekommen und haben mit dem ZVSHK Folgeverträge auf Grundlage der neuen Muster-HÜV abgeschlossen. Im Web sind sowohl die Neuverträge in einer Liste zusammengefasst als auch in einer weiteren Liste diejenigen Unternehmen, die sich bisher nicht zu einem Folgevertrag entschließen konnten. Neuverträge gewähren Mitgliedsbetrieben Ersatzleistungen bis zu einer Höhe von 1,2 Millionen Euro, dagegen sind Altverträge meist mit 500000 Euro limitiert und auf veraltete Produktprogramme abgestimmt.

Die Listen mit Stand Mai 2008 stehen für Mitgliedsbetriebe unter https://www.wasserwaermeluft.de/ mit dem Quicklink wwl-599 zum Download bereit.