Baumaßnahmen während der kalten Jahreszeit kann der Anlass für den Versand eines Frostbriefes sein. Beispielsweise wird vom Bauherrn nicht selten der Wunsch geäußert, dass die in einem Neubau gerade fertig gestellte Heizungsanlage möglichst frühzeitig in Betrieb genommen werden soll – zum Schutz vor dem zu erwartenden Kälteeinbruch.
So wünschenswert die nötige Wärme auch sein mag, so wichtig ist die rechtliche Absicherung für den Fachbetrieb: Es muss zuvor der sogenannte Gefahrenübergang auf den Kunden durch eine ordnungsgemäße Teilabnahme vollzogen werden. Dies bedeutet z.B., dass eine Beschädigung der Heizungsanlage nach diesem Zeitpunkt nicht mehr in den Verantwortungsbereich des SHK-Betriebs fällt.
Der ZVSHK hat im Entwurf für einen entsprechenden Frostbrief die wichtigsten Punkte aufgeführt. Dieses Musterschreiben ist in der Formularmustermappe des ZVSHK enthalten (Kapitel 2, Nr. 2.5 Auftragsabwicklung), die jetzt in überarbeiteter Fassung bestellbar ist. Die Briefvorlage lässt sich von der mitgelieferten CD kopieren und auf die individuellen Belange des SHK-Mitgliedsbetriebes anpassen.