Trotz fachgerecht und ordnungsgemäß erbrachter Leistungen kann sich der Handwerksunternehmer plötzlich mit Schadensfällen und drohenden Regressansprüchen seiner Kunden konfrontiert sehen. Das nachfolgende Beispiel will deutlich machen, wie unverhofft ein Schaden eintreten kann und wie wichtig die Absicherung für den Mitgliedsbetrieb ist.
Wilfried Dahlhausen, Chef eines Siegburger Sanitär- und Heizungsbetriebes mit drei Mitarbeitern, hatte sich den Auftrag sichern können, für eine Neubausiedlung die kompletten Trinkwasser- und Heizungsinstallationen auszuführen. Durch eine vorher eingeholte Wasseranalyse gab es keine Bedenken für die Verwendung von Kupfer in der Trinkwasser-Installation. Geraume Zeit nachdem ein Großteil der Häuser errichtet und bezogen war, traten in vier Häusern Schäden an Kaltwasserleitungen durch Korrosion auf. Die Ursachen dafür konnten nicht alle zweifelsfrei geklärt werden. Als wichtigen Punkt werteten Experten die Tatsache, dass durch den Wechsel des örtlichen Wasserversorgers andere Mischwässer eingespeist wurden, die in der Zusammensetzung für halbhartes Kupfer kritisch werden können. Doch dies kann nicht allein der Grund für die differierenden Schadensbilder gewesen sein – soll hier im Detail auch keine Rolle spielen. Vielmehr sah sich der Handwerksunternehmer mit Fragen der Bauherren konfrontiert, auf die er zunächst keine plausiblen Antworten finden konnte.
Als die Schäden nacheinander publik wurden, drängte sich dem Handwerksunternehmer der Eindruck auf, dass es sich nicht um Zufälle handeln konnte, die man unbürokratisch auf dem Kulanzweg hätte aus der Welt schaffen können. Schließlich wollten die geschädigten Hauseigentümer Erklärungen dafür haben, warum es einerseits zu den Korrosionen gekommen war. Andererseits wollten sie für absehbare Zeit sicher gehen, nicht auf Folgekosten von möglichen weiteren Leitungsschäden sitzen zu bleiben. Dahlhausen suchte Rat bei seiner SHK-Verbandsorganisation und fand ihn. Mehr noch: Verhandlungen im Rahmen der Haftungsübernahmevereinbarung führten dazu, dass die Hersteller bei der Schadensregulierung aktiv wurden. Das hat sowohl dem Innungsbetrieb Dahlhausen als auch den Häuslebauern zu befriedigenden Lösungen verholfen.
SBZ: Herr Dahlhausen, als sich die Schadensfälle damals ereigneten, hatten Sie da eine Strategie, wie man mit den Beschwerden der Hausbesitzer am besten klarkommen könnte?
Dahlhausen: Nein, das hatte ich nicht und die insgesamt vier Schäden kamen auch nicht gleichzeitig. Natürlich ging es mir schon beim ersten Schaden zunächst einmal darum, mit dem Kunden eine einvernehmliche Lösung zu finden. Unabhängig von der Ursache war mir wichtig, dass dem Bauherrn geholfen wurde.
Als dann noch weitere drei Schäden hinzukamen – übrigens alle aus einem bestimmten Zeitabschnitt der mehrjährigen Bauzeit in dieser Siedlung – spätestens da musste eine eingehende Untersuchung her.
SBZ: Sie haben die Schadensfälle in Zusammenarbeit mit den Herstellern reguliert. Welche Kosten hatten Sie da zu verkraften?
Dahlhausen: Die vier Fälle haben Kosten von knapp 10000 Euro verursacht. Weil dies Gewährleistungsfälle waren, wurden alle Arbeiten finanziell ausgeglichen. Doch blieb zunächst ungeklärt, was die Ursache für die Schäden war und – was für mich eigentlich das Unerträgliche war – wie viel weitere Korrosionen würden noch hinzu kommen? Deshalb habe ich leider erst sehr spät Rat bei der Verbandsorganisation gesucht.
SBZ: Waren Ihnen die rechtlichen Zusammenhänge mit den Haftungsübernahmevereinbarungen zum damaligen Zeitpunkt klar?
Dahlhausen: Nein, ehrlich gesagt. Zwar wusste ich, dass es so etwas gibt, hatte aber bis dato keine Veranlassung gesehen, mich damit näher zu beschäftigen. Heute halte ich es natürlich für wichtig, möglichst frühzeitig per Meldebogen einen Schadensfall zu dokumentieren, wenn die Ursache für eine Reklamation zunächst nicht eindeutig geklärt werden kann.
SBZ: Legen Sie heute Wert auf eine HÜV bei den Produkten, die Sie vor und hinter der Wand installieren?
Dahlhausen: Dass ich dies generell handhabe, möchte ich nicht behaupten, doch aus Schaden wird man klug. Die HÜV wird für mich dann zu einem wichtigen Kriterium, wenn es um die Produktauswahl für kritische oder erschwerte Rahmenbedingungen geht. Trinkwasser-Installationen gehören mit Sicherheit dazu.
SBZ: Mit welchem Resümee blicken Sie auf den Fall heute, nachdem er bereits einige Jahre zurückliegt und welche Empfehlung geben Sie dazu Ihren Fachkollegen?
Dahlhausen: Mich hat diese Reklamationsserie vor Jahren unerwartet getroffen. Damals lag übrigens keinerlei Verschulden auf Seiten meines Betriebes. Doch das spielt zunächst auch keine Rolle, denn erst einmal ist der Schaden da und den gilt es bestmöglich zu beseitigen, damit nicht auch noch ein Image-Schaden hinzu kommt.
Ich halte es für vermessen zu behaupten, dass sich Vergleichbares morgen nicht wiederholen könnte. Deshalb sehe ich es bei der Vielzahl der Produkte, die ein SHK-Betrieb einzubauen weiß, für sehr wichtig an, dass es die HÜV gibt. Auch kann ich jedem Fachkollegen nur dazu raten, Mitglied in der SHK-Verbandsorganisation zu sein, um diese Dienstleistung nutzen zu können.