Seit mehreren Jahren beklagen Heizungsbauer ein Handikap bei der Installation von Heizgeräten. Vor dieser Zeit waren Heizkessel mit einer Leistung „kleiner 100 kW“ weitestgehend frei von wassertechnischen Anforderungen in den Betriebsbedingungen. Aufgrund von Schadensfällen wurden dann seitens der Hersteller besondere wassertechnische Anforderungen nach VDI 2035 vorgegeben. Diese Anforderungen waren jedoch in der Praxis nicht umsetzbar. Auf Drängen des ZVSHK fanden die Berufsorganisation und der BDH nun einen Kompromiss.
Aller Voraussicht nach werden die Fachbetriebe im April eine klare Handlungsanweisung zur Verfügung haben, die dem langjährigen Ping-Pong-Spiel mangelnder Zuständigkeiten ein Ende bereitet. Grundlage für den störungsfreien Betrieb wandhängender Heizgeräte wird die Fachinformation „Vermeidung von Betriebsstörungen und Schäden durch Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen“. Was von ZVSHK und BDH (Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik) ausgehandelt wurde, vereinfacht die in Teilen praxisfremde VDI 2035 und löst die im Oktober 2006 von der SHK-Berufsorganisation herausgegebene Fachregel „Steinbildung“ ab.
Wasseraufbereitung nur in besonderen Fällen
Im Ergebnis hat der zwischen BDH und ZVSHK vereinbarte Kompromiss für die SHK-Fachbetriebe folgende Vorteile:
- Die Anwendung der komplexen VDI 2035 Teil 1 entfällt.
- Definierte Kriterien in überschaubarem Umfang sind jetzt Grundlage für die Entscheidung zur Wasseraufbereitung. Dazu gehören Wasserhärte, spezifischer Wasserinhalt des Wärmeerzeugers (wird vom Hersteller angegeben, siehe unten) und das spezifische Anlagenvolumen. Wenn der SHK-Fachbetrieb den Nachweis der Einhaltung dieser Kriterien erbringt, kann er sich gegenüber dem Hersteller technisch entlasten und damit schadlos halten.
- Grundsätzlich entfällt eine Betrachtung der Lebensdauer beim Füll- und Ergänzungswasser (eine ursprüngliche Forderung, die nicht aufrecht erhalten wird).
- Eine Wasseraufbereitung ist nicht erforderlich:
– für alle Wärmeerzeuger bis 50 kW bei einem spezifischen Wasserinhalt des Wärmeerzeugers „größer 0,3 Liter pro kW.
– für Umlaufwasserheizer (wandhängende Heizgeräte) bis 50 kW bei spezifischem Wasserinhalt des Wärmeerzeugers „kleiner 0,3 Liter pro kW, wenn die Wasserhärte „16,8 Grad Deutsche Härte“ nicht überschritten wird.
Die Hersteller verpflichten sich darüber hinaus, dass sie ihre Wärmeerzeuger entsprechend ausweisen. Anhand der Produktunterlagen und nach Möglichkeit auch auf dem Gerät soll dem Installateur kenntlich gemacht werden, ob der spezifische Wasserinhalt kleiner oder größer 0,3 Liter je kW eingestuft ist.
Konstruktive Veränderungen an den Heizgeräten sind erst bei der nächsten Gerätegeneration möglich. Erst dann wird man sehen, ob neue wandhängende Geräte bei erhöhtem Härtegrad in der Wasserversorgung weiterhin besondere Füll- oder Ergänzungwässer benötigen.
Fachinformation kommt
Die Fertigstellung der gemeinsamen Fachinformation war bei Redaktionsschluss (Ende März 2010) noch nicht abgeschlossen. Nach endgültiger Freigabe werden Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation die zehnseitige Fachinformation „Vermeidung von Betriebsstörungen und Schäden durch Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen“ unter https://www.wasserwaermeluft.de/ meluft.de (Pfad: Fachbesucher, Installateur und Heizungsbauer) herunterladen können.
SBZ fokus
Wichtigste Neuerungen gegen Steinbildung
Eine Wasseraufbereitung ist zukünftig nur erforderlich, wenn
die in der nachstehenden Tabelle genannten Härtegrade überschritten werden oder
das spezifische Anlagenvolumen mehr als 20 Liter pro kW Nennwärmeleistung beträgt (bei Mehrkesselanlagen ist für diese Anforderung die jeweils kleinste Einzel-Nennwärmeleistung einzusetzen)