SBZ: Stur, starrer, Steinbildung, unter diesem Motto geriet das Thema Heizungswasseraufbereitung im Frühjahr in die Schlagzeile. Das SHK-Handwerk braucht praktikable Vorgaben, wie mit Heizgeräten und ihren Füll- und Ergänzungswässern umzugehen ist. Warum sind die vom ZVSHK geforderten Lösungen zum Jahresende nicht da?
Müller: Die Problematik hat keineswegs an Bedeutung verloren, ganz im Gegenteil. Auf wiederholtes Drängen des ZVSHK hat es im Oktober eine Aussprache auf Vorstandsebene mit Vertretern des BDH gegeben. Man konnte sich nunmehr auf eine endgültige Kompromisslinie verständigen. Zur Messe SHK in Essen im März 2010 soll das geforderte gemeinschaftliche ZVSHK-BDH-Merkblatt zur Heizungswasseraufbereitung fertig gestellt sein und verbindlich werden. Das Merkblatt wird praxisorientierte Entscheidungskriterien für die Heizwasseraufbereitung beinhalten. Der BDH hat zugesagt, ausschließlich dieses neue Merkblatt in den Produktunterlagen zu zitieren. Die bisherige Erwähnung der VDI 2035 in den Montageanleitungen des Herstellers wird damit entfallen.
SBZ: Die Physik wartet allerdings nicht, bis man sich im März 2010 im Detail geeinigt hat. Was können die Betriebe jetzt tun, um Schaden abzuwenden und wie soll der Heizungsfachmann seine Kunden beraten?
Müller: Wir empfehlen eine Wasseraufbereitung durchzuführen, wenn das spezifische Heizwasservolumen mehr als 20 Liter pro kW Nennwärmeleistung beträgt. Bei Mehrkesselanlagen ist für diese Anforderung die jeweils kleinste Einzel-Nennwärmeleistung einzusetzen. Ebenso ist eine Wasseraufbereitung durchzuführen, wenn der spezifische Wasserinhalt des Wärmeerzeugers (bis max. 50 kW Nennwärmeleistung) kleiner als 0,3 Liter/kW beträgt und die Gesamthärte des Füllwassers gleich oder größer als 16,8 Grad deutsche Härte beträgt. Dies ist der klassische Umlaufwasserheizer.
SBZ: Bedeutet das für den überwiegenden Teil der Umlaufwasserheizer, die im Regelfall spezifische Wasserinhalte von weniger als 0,3 Liter/kW haben, dass grundsätzlich das Füll- oder Ergänzungswasser aufbereitet werden muss?
Müller: Nein, die Gesamthärte müsste in diesem Fall, wie oben beschrieben, über 16,8 Grad deutsche Härte liegen. Nach Angaben des BDH sind hiervon nur bis zu 20 % der Wasserregionen in Deutschland betroffen.
SBZ: Wird man im Merkblatt auch im Detail erarbeiten, wann ein besonderes Füll- oder Ergänzungswasser ins System gehört und wie die Beschaffenheit sein muss?
Müller: Sicher nicht! Wenn ein Hersteller für sein Heizgerät ein Füllwasser nach eigener Rezeptur vorschreibt, so soll er dies selbst regeln bzw. der Markt wird dies dann erledigen. Ebenso haben wir uns mit dem BDH darauf verständigt, dass es keine Betrachtungen des Ergänzungswassers über die Lebensdauer der Heizgeräte geben wird. In einem allgemein eingeführten ZVSHK-BDH-Merkblatt können wir keine spezifischen Herstelleranforderungen festlegen.
SBZ: Was soll sonst noch im Merkblatt ergänzend zu den Entscheidungskriterien für die Wasseraufbereitung geregelt werden?
Müller: Neben allgemeinen Tipps für die Praxis werden wir sicherlich noch die wichtigsten Verfahren zur Wasserbehandlung bzw. -aufbereitung darstellen, sodass die SHK-Fachbetriebe eine ausreichende Arbeitshilfe an die Hand bekommen, um schädliche Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen zu vermeiden.