Bei der Umsetzung der klimapolitischen Ziele in Gebäuden müssen für den messbaren Erfolg zahlreiche Instrumente ineinandergreifen. Ob dazu weitere Rechtsverordnungen erlassen werden, wird sich bei der neuen Regierungsbildung erweisen. Wir meinen: Bevor die Politik neue Verordnungen und Verbote für den Wärmemarkt beschließt, sollte bereits bestehendes Ordnungsrecht konsequent angewendet werden. Das ist etwa beim Thema Anlagenwartung bislang nicht der Fall. Hier liegt Potenzial zur Effizienzsteigerung und Ressourcenschonung brach.
Seit Jahren schreiben jeweils gültige Energieeinsparverordnungen (EnEV) und jetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass Komponenten, die einen wesentlichen Einfluss auf den Wirkungsgrad von Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung haben, vom Betreiber regelmäßig zu warten und instand zu halten sind.
Die Umsetzung der Richtlinienvorgabe wird allerdings nicht kontrolliert. Dabei läge in regelmäßigen Wartungen nicht nur erhebliches Potenzial für Effizienzsteigerungen im Bestand. Würde in der Praxis wirklich regelmäßig gewartet, würde dies Investitionen in den Klimaschutz massiv befördern, die heute häufig erst zum Zeitpunkt eines Heizungsausfalls angegangen werden. Eine Nachbesserung des bestehenden ordnungsrechtlichen Rahmens wäre an dieser Stelle sinnvoll: Ähnlich wie bei Sicherheitsanlagen sollte die Dokumentation einer lückenlosen Wartung der Heizungsanlage durch einen Fachbetrieb vorgeschrieben werden, der dann regelmäßig auch Modernisierungsmaßnahmen beraten kann und nicht erst im Stör- bzw. Schadenfall gerufen wird.
Fazit: Auch das bestehende Ordnungsrecht zur CO2-Reduzierung in Gebäuden hat im Sinne wirkungsvoller Anwendung erhebliche Verbesserungspotenziale, die bei konsequenter Evaluierung gehoben werden können.