Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
MindestentgelT

Bundesweit geltende Tarifverträge nicht möglich

Inhalt

Der 1. Mai 2011 ist der Zeitpunkt der Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes gegenüber den mittel- und osteuropäischen Mitgliedsstaaten. Ausländische Arbeitnehmer können dann im Rahmen der so genannten Freizügigkeit ihre Arbeitskraft (billig) in Deutschland anbieten. Vor diesem Hintergrund hat die SHK-Organisation eine inten­sive Debatte darüber geführt, wie tarifvertraglich gebundene Unternehmen vor unfairem Wettbewerb durch Lohndumping geschützt werden können. Auch die erheblichen regionalen Lohnunterschiede wurden dabei als wettbewerbsverzerrend angesehen.

In einer dafür eingesetzten Arbeitsgruppe beim ZVSHK wurde herausgearbeitet, dass ein allgemein verbindlicher Branchen-Mindestlohn sinnvoll ist, um wettbewerbliche Verwerfungen durch Lohndumping abzufedern. Branchen, wie zuletzt das Elektro- sowie auch das Dachdecker-Handwerk, hatten in der Vergangenheit bereits erfolgreich die Einführung entsprechender Regelungen vorgelebt.

Alle regionalen Tarifkommissionen hätten hierzu jedoch ihre Tarifzuständigkeit auf die Bundes-Tarifkommission übertragen müssen. Insbesondere die ostdeutschen Tarifkommissionen (mit Ausnahme Berlin) sprachen sich neben Schleswig-Holstein gegen einen bundesweit einheitlichen Mindestentgelt-Tarifvertrag aus. Somit wird es nicht zur Aufnahme von Gesprächen mit den zuständigen Gewerkschaften über entsprechende Tarifregelungen kommen. Weitere Infos hierzu unter http://www.wasserwaemeluft.de unter Quicklink wwl-2781.