Die erfreulichen Zuwächse aus Bayern (+134 Mitgliedsbetriebe) sowie NRW (+111) im vergangenen Jahr wertete der ÜWG-Vorsitzende Ulrich Kössel als Vertrauensbeweis und Ansporn zugleich. „Wir sind auf einem guten Weg“, konstatierte er zu Beginn der mit etwa 170 Teilnehmern recht stark besuchten Jahresmitgliederversammlung der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke (ÜWG-SHK). Der seit zwei Jahren amtierende Vorsitzende konnte noch eine weitere Erfolgsmeldung bekannt geben. Der Trend an Neuzugängen habe auch in den letzten Monaten angehalten, sodass die Mitgliederzahl von 4029 zum Jahresende 2007 in den ersten fünf Monaten um nochmals 300 gestiegen sei.
Diese Entwicklung war allerdings von der ÜWG-SHK erwartet worden. Wie bereits im überwiegenden Teil der Bundesländer gilt jetzt auch seit Anfang 2008 in Bayern, dass Heizölverbraucheranlagen mit mehr als 1000 Liter nur noch durch gütegesicherte und fremdüberwachte Fachbetriebe errichtet werden dürfen. Im letzten Jahr hat dies bereits 134 bayerische Unternehmen zur Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft veranlasst.
Städte und Kommunen: besondere Kenntnisse
Doch gibt es auch andere Gründe für einen gleichbleibend hohen Stand in der Qualifikation der Fachbetriebe. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise rücken Dichtheitsprüfungen von Grundstücksentwässerungsanlagen zunehmend in den Fokus. Entsprechend fordert das Landeswassergesetz in §61a die Sachkunde bei den prüfenden Betrieben – hierfür bietet die ÜWG alles Nötige von der Schulung bis zur Zertifizierung. Ebenso erwarten Städte und Kommunen besondere Kenntnisse bei der Prüfung bzw. Sanierung von Grundstücksentwässerungen, Kleinkläranlagen oder Abscheidern und verlangen eine entsprechende regelmäßige Überwachung. „Seit 1988 hat die ÜWG insgesamt 631 Schulungen durchgeführt“, erwähnte Geschäftsführer Matthias Anton in seinem Jahresbericht. Weil es für SHK-Betriebe in den unterschiedlichsten Geschäftsfeldern zunehmend von Bedeutung sei, einer Gütegemeinschaft anzugehören, prognostizierte Matthias Anton ein weiteres Plus an Dienstleistungen und Mitgliedern. Als neuestes Projekt arbeitet die ÜWG jetzt auch an einem Zertifizierungsverfahren für Fachbetriebe, die sich zukünftig bei der Komplettsanierung von Leitungswasserschäden engagieren wollen.
Umweltgesetzbuch ab 2010?
Wie entwickeln sich die gesetzlichen Vorgaben für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in der Zukunft? Ute Böhmer (ehemals Bundesumweltministerium) wusste dazu eine Reihe von Fakten zu liefern, die das Inkrafttreten eines Umweltgesetzbuches ab Anfang 2010 erkennen lassen. In diesem Zusammenhang waren Zweifel aufgekommen, ob dann noch Gütegemeinschaften, Sachverständige und fremdüberwachte Fachbetriebe weiterhin im bekannten Umfang Bestand haben würden. Dies könne sie im vollen Umfang bestätigen, stellte Ute Böhmer klar. Von einem bundesweit geltenden Umweltgesetzbuch ohne länderspezifische Regelungen verspricht man sich unter anderem in Handwerk und Industrie eine deutliche Vereinfachung im Vollzug der wasserrechtlichen Bestimmungen.
Reicht Ihre Deckung in der Umwelthaftpflicht?
Seit langem bestehende Versicherungs-Policen wiesen für Umweltschäden allenfalls maximale Deckungssummen von zwei bis fünf Millionen Euro auf, merkte Dr. Robert Schmidt-Thomè in seinem Referat über das neue Umweltschadensgesetz an. Käme es heute zu einem beträchtlichen Umweltschaden, so werde nach neuester Rechtslage der Verursacher nicht nur zur vollständigen Beseitigung von Schäden verpflichtet. Vielmehr müsse gegebenenfalls jetzt auch dafür gesorgt werden, dass beispielsweise vernichtete Biotope mit geschützten Arten in den ursprünglichen Zustand versetzt werden müssten. Für den Handwerksbetrieb seien deshalb fünf Millionen Euro das Minimum, besser noch eine unbegrenzte Summe, riet der Versicherungsexperte zu einer Modifizierung bestehender Verträge.
Zahlreiche interessante weitere Projekte
- Welche Anstrengungen unternommen werden, um die biogenen Anteile im Heizöl von derzeit fünf auf sieben Prozent zu erhöhen, erläuterte Lambert Lucks vom Institut für wirtschaftliche Oelheizung (IWO). Er nannte auch Details, die der Heizungsbauer zukünftig beachten muss, wenn ein Heizöl-System mit beispielsweise zehnprozentigem biogenen Anteil betrieben werden soll. Dann gelte es, die Freigabe des Geräteherstellers zu bekommen, erforderlich sei die Umrüstung zur Einstrang-Versorgung und nicht zuletzt sollten Edelstahl-, Aluminium- oder Kunststoffleitungen verwendet werden, riet der IWO-Experte.
- Kältemittel aus Klima- und Kälteanlagen gelangen noch immer in hohem Maß in die Atmosphäre. Dem will eine EU-Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase entgegen wirken. Daher gilt bereits die Forderung ab Juli 2008, dass an Anlagen mit mehr als 3kg Kältemittel-Inhalt nur noch zertifizierte Personen bei Installation, Wartung und Rückgewinnung tätig werden dürfen. Noch sind die Richtlinien für die entsprechenden Weiterbildungen nicht endgültig festgelegt, doch werden die Handwerksbetriebe auch hier die Dienstleistungen der ÜWG-SHK für eine Zertifizierung in Anspruch nehmen können.
- „Wir checken für Deutschland“ ist auch Thema für die ÜWG-Betriebe, die bisher schon durch den „Tank- und Technik-Check“ besonderes Augenmerk auf Ölheizungssysteme plus Lagerstätten legen. Mit dem Heizungs-Check soll nun die Effizienz der gesamten Anlage in den Mittelpunkt rücken. Das IWO fördert diesen Heizungs-Check unter bestimmten Voraussetzungen mit jeweils 50 Euro.TD
50 Euro für jede Öl-Anlage
Heizungs-Check
Weil etwa die Hälfte der rund 6,3 Millionen Öl-Heizungen vor 1993 installiert worden sind, ergeben sich bei diesen mindestens 15 Jahre alten Systemen erfahrungsgemäß große Einsparpotenziale. Für den Heizungs-Check, den Mitgliedsbetriebe nach einer vom SHK-Landesverband organisierten Tagesschulung anbieten können, ist dies ein wichtiges Betätigungsfeld.
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen ZVSHK und Institut für wirtschaftliche Oelheizung gibt es quartalsweise eine Vergütung von 50 Euro für jeden durchgeführten Check, wenn die entsprechenden Anlagendaten und Auswertungen in einer Datenbank erfasst worden sind. Ein solcher Inspektionsbericht ist erforderlich, da nur auf diesem Weg die Vorgaben aus der Energiedienstleistungsrichtlinie eingehalten werden können.
Unter https://www.wasserwaermeluft.de/ hat der ZVSHK im internen Bereich unter „Mein WWL / Meine Checks“ entsprechende Eingabemöglichkeiten eröffnet. Vermerkt sind dort auch alle nötigen Voraussetzungen für die Vergütung einer solchen Dienstleistung, denn nur Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisationen, die zudem als Mitglied einer IWO-Marketinggemeinschaft gelistet sind oder an einer IWO-Schulungsmaßnahme teilgenommen haben, können diese finanziellen Vorteile in Anspruch nehmen.