Fernwärme steht nach Gas und Öl an dritter Stelle bei den Nutzungsformen von Heizungswärme. Das Problem: Es gibt regional meist nur einen Anbieter, der über den Zwangsanschluss vor allem in Städten und Neubaugebieten als Monopolist auftritt. Er diktiert die Preise für die Abnahme der rohrleitungsgebundenen Fernwärme. Wettbewerb? Fehlanzeige. So ist die Fernwärme in vielen Fällen deutlich teurer als das von den Erzeugerpreisen vergleichbare Erdgas, das sich in einem starken Wettbewerb befindet.
Diese den Wettbewerb stark verzerrenden Missstände führten zur Fernwärme-Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts, bei der das Quasi-Monopol vieler kleiner und regionaler Versorger unter die Lupe genommen wurde. Das Ergebnis: Das Bundeskartellamt stellte in seiner im August 2012 abgeschlossenen „Sektoruntersuchung Fernwärme“ klare Wettbewerbs-Defizite bei den Fernwärmemärkten fest; es ermittelte Preisunterschiede von bis zu 100 Prozent. Dabei kam auch heraus, dass die Fernwärme tendenziell dort teurer ist, wo ein Anschlusszwang an das Fernwärmenetz vorgeschrieben ist. 2013 gab das Bundeskartellamt bekannt, dass es gegen sieben Versorgungsunternehmen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts überhöhter Fernwärmepreise eingeleitet hat. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf rund 30 verschiedene Gebiete.
Der ZVSHK sieht sich bestätigt, dass die regionalen „Fernwärme-Monopole“ nicht nur zu Lasten des Handwerks gehen, sondern den bereits stark belasteten Endverbraucher treffen. Laut Bundeskartellamt haben Fernwärmekunden lediglich vor der erstmaligen Entscheidung für ein bestimmtes Heizsystem die Auswahl zwischen verschiedenen Versorgungswegen. Danach bestehe für sie auf lange Sicht keine Wechselmöglichkeit. Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, stellte dazu fest, dass „daher bei überhöhten Preisen Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts erforderlich sind, um die Verbraucher zu schützen“.
Die Aufsichtsbehörde empfiehlt aufgrund der Defizite im Wärmemarkt eine Stärkung des Systemwettbewerbs, um darüber Druck auf die Preissetzung im Fernwärmebereich auszuüben. Die Empfehlungen stützen unsere Forderung, sowohl mehr Kostentransparenz der Fernwärmepreise zu schaffen als auch eine Verkürzung der Vertragslaufzeiten für private Endverbraucher anzustreben. Gleiche Voraussetzungen für alle Marktteilnehmer bedeuten schließlich, Fernwärme-Abnahme-Verpflichtungen auf wenige Ausnahmen zu beschränken.
Immer mehr Eigentümer, Mieter und Wohnungsbaugesellschaften in Deutschland lassen sich die Fernwärme-Zwangsanschlusspolitik nicht mehr gefallen und beschreiten den Klageweg. Die Wohnungsbaugenossenschaft Halberstadt erzielte inzwischen einen Teilerfolg gegen die Stadt Halberstadt vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg, das die städtische „Klimaschutzsatzung“ zurückwies, die dem großflächigen Zwangsanschluss an ihr Fernwärmenetz diente. Es ist zu erwarten, dass die Bürger in zunehmendem Maß gegen die politische Beschneidung ihrer Freiheit zur Auswahl individueller Wärmelösungen vorgehen.
ZVSHK-Präsident Manfred Stather