Um das Risiko des Forderungsausfalls für Unternehmer zu minimieren, hat der Gesetzgeber mit dem Forderungssicherungsgesetz seit Jahresbeginn eine weitere Verbesserung eingeleitet. So wurde die Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB im Sinne der Unternehmer geändert. Details sind in dem neuen Merkblatt der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) eingearbeitet. Auch Musterbriefe sind dort enthalten, um seinen Forderungen in geeigneter Form Ausdruck zu verleihen. Unter https://www.wasserwaermeluft.de/ (Quicklink: wwl-547) gibt es das Merkblatt zum Download für Mitgliedsbetriebe.