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Schornsteinfeger bald als unmittelbare Wettbewerber?

Brisante Themen erörtert

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Von einem Sommerloch konnte keine Rede sein – im Gegenteil: Als sich der Vorstand des ZVSHK zu seiner dritten Sitzung in diesem Jahr am 16. und 17.8. im pfälzischen Bad Dürkheim traf, standen hochbrisante Themen auf der Tagesordnung. Erörtert wurden unter anderem die Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur Novellierung des Schornsteinfegerwesens. Bekanntermaßen hatte die Europäische Kommission bereits 2001 – aufgrund des Schornsteinfegermonopols – ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Verletzung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit eingeleitet. In den letzten Jahren versuchte die Bundesrepublik erfolglos, die Vorbehalte der Kommission gegen dieses System auszuräumen. Nun muss bis zum 1.1.2008 das Schornsteinfegergesetz europarechtskonform gemacht werden. Dabei steht nach Auskunft des BMWi auch das Nebenerwerbsverbot auf dem Prüfstand.

Schornsteinfegergesetz

Die Eckpunkte eines künftigen Schornsteinfegerwesens werden derzeit hinter den Kulissen abgestimmt. Hierzu hatte der ZVSHK bereits zuvor intensive Gespräche im BMWi und mit den Kollegen des Schornsteinfegerhandwerks geführt. Der aktuelle Sachstand wurde eingehend im Vorstand erörtert. Nach intensiver Beratung wird von der Politik eine wettbewerbskonforme Umsetzung der Kommissionsforderungen gefordert. Zwar unterstütze der ZVSHK den anstehenden Systemwechsel nicht, weil sich aus Sicht des SHK-Handwerks das System „Wer misst, wartet nicht und wer wartet, misst nicht“ grundsätzlich bewährt habe. Komme jedoch die Anpassung und falle das Nebenerwerbsverbot, dann müssten im Gegenzug auch alle nicht hoheitlichen Tätigkeiten des Bezirksschornsteinfegermeisters für qualifizierte Fachbetriebe im Wett­bewerb geöffnet werden. Insbesondere die Messungen und Überprüfungen an Feuerungsanlagen nach 1. BImSchV müssten dann auch vom SHK-Betrieb angeboten werden können.

Ebenfalls für den 1.1.2008 ist das Inkrafttreten der novellierten 1. BImSchV geplant. Die ebenfalls im Vorstand abgestimmte Position des SHK-Handwerks wurde den politischen Entscheidungsträgern bereits übermittelt (siehe hierzu erste Kurzmeldung).

Das Wärmegesetz kommt

Die im Rahmen des Integrierten Klima- und Energieprogramms laufenden Diskussionen begleitet der ZVSHK proaktiv. Bereits in einem frühen Stadium hatte der ZVSHK signalisiert, die Zielsetzung eines regenerativen Wärmegesetzes zu unterstützen. Allerdings befürchtet man bei einer Verpflichtung zur Berücksichtigung von regenerativen Energien, dass dies negative Effekte auf die Investitionsbereitschaft der Kunden haben kann. Zielführend sei deshalb vielmehr eine flankierende Finanzierung regenerativer Energien (z.B. in Form von Investitionsanreizen) oder steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten.

Zur steigenden Bedeutung der erneuerbaren Energien passt auch die Erkenntnis, mit dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) einen starken und verlässlichen Marktpartner im Bereich Solartechnik zu haben. Die Kooperation zwischen SHK-Organisation und BSW-Solar wird daher weiter ausgebaut werden.

Gespräche im Kartellamt

Mit Interesse nahm der Vorstand die Informationen von Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach über Kontakte mit dem Bundeskartellamt zur Kenntnis. Das rein informative Gespräch hatte der ZVSHK gesucht, um klarzustellen, dass man die Zunahme an kartellrechtlichen Verfahren in der SHK-Branche aufmerksam verfolge. Dabei war von Anfang an klargestellt worden, dass es dem ZV nicht darum ging, einzelne schwarze Schafe anzuschwärzen. Allein die Sensibilisierung hinsichtlich verschiedener Tendenzen war erklärtes Ziel des Gespräches, in dem das weiterhin aktuelle Thema „Datenkommunikation in der SHK-Branche“ ebenso ausführlich thematisiert wurde wie die Möglichkeiten und Grenzen von Mittelstandsempfehlungen. Auch kartellrechtlich bedenkliche Entwicklungen im Messe- und Informationswesen waren Gesprächsgegenstand. Vereinbart wurde, dass die Treffen zwischen ZVSHK und Kartellamt künftig regelmäßig stattfinden sollen.

Keine Bruttopreissenkung

Nach eingehender Diskussion stellte der Vorstand erneut klar, dass neben dem von ZVSHK und VdZ vorangetriebenen Systemeffi­zienz-Check für Heizungsanlagen kein Bedarf für eine parallele Initiative bei der dena gesehen werde. An einem solchen Verfahren werde man sich daher nicht beteiligen. Auf einstimmige Ablehnung des Vorstandes stieß die Bruttopreissenkung durch einige mittelständische Fachgroßhändler in NRW. An der ablehnenden Position des SHK-Handwerks habe sich seit dem entsprechenden Beschluss der ZVSHK-Mitgliederversammlung in München nichts geändert.

Die Sitzung in der Pfalz wurde zudem zum ausführlichen Dialog mit den Vorstandskollegen des Landesverbands genutzt. Auf dem kurzen Dienstweg angesprochen werden konnten dort die Probleme bei der Umsetzung der neuen Ausbildungsverordnung, die neuesten Entwicklungen zur BImSchV und zum Schornsteinfegerwesen und die ZVSHK-Projekte zum Problemfeld Nachwuchswerbung.