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Schornsteinfeger

Bedenken im Gesetz berücksichtigt

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Ende Juni hat der Bundestag ein neues Gesetz für das Schornsteinfegerwesen verabschiedet. Bedenken, die das SHK-Handwerk im Vorfeld an verschiedensten Stellen geäußert hatte, sind dabei in Teilen berücksichtigt worden. So wird es in den nächsten Jahren weiterhin nicht möglich sein, dass Bezirksschornsteinfeger über die Kehr- und Überprüfungsordnung hinausgehende Tätigkeiten an Heizungsanlagen ausführen.

„Wir werten das als klaren Erfolg unseres monatelangen Ringens gegen die drohende Wettbewerbsbenachteiligung von Heizungsbauern und Installateuren“, beurteilte ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach den aktuellen Stand der Dinge. Die entscheidende Änderung im Gesetzesentwurf sei dabei in allerletzter Minute auf Antrag des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages vorgenommen worden. „In der von uns erstrittenen öffentlichen Anhörung Mitte Juni haben wir gegenüber den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses offenbar nachdrücklich deutlich machen können, dass eine für die Schornstein­feger ursprünglich ohne Übergangsfrist vorgesehene Vermischung hoheitlicher Aufgaben mit privatwirtschaftlichen Tätigkeiten verfassungswidrig ist“, erläutert von Bock und Polach. Ohne diesen Auftritt in Berlin und die Vorlage eines entsprechenden Rechtsgutachten wäre nach Einschätzung des Hauptgeschäftsführers der für das SHK-Handwerk diskriminierende Passus in der Gesetzesvorlage verblieben.

Das neue Gesetz sieht auch vor, dass die Daten des Kehrbuches vom Bezirkschornsteinfeger nur zur Erfüllung seiner Aufgaben genutzt werden dürfen, die nach diesem Gesetz erforderlich sind. Einer Weitergabe der Daten an nicht öffentliche Stellen oder gar zu Akquisitions-Zwecken wurde damit grundsätzlich ein Riegel vorgeschoben. „Wir werden in den nächsten Wochen und ­Monaten genau beobachten, ob die Schornsteinfeger sich an diese Regelung halten“, warnte Michael von Bock und Polach vor dem Missbrauch der von den Schornsteinfegern in hoheitlicher Funktion erhobenen Daten.

Das beschlossene Gesetz geht nun weiter an den Bundesrat, der sich voraussichtlich nach der Sommerpause hiermit beschäftigen wird. Mit einer Verkündung ist dann im Herbst zu rechnen. Übergangsfristen sind so vorgesehen, dass spätestens ab Anfang 2013 bundesweit einheitliches Recht gilt. Der ZVSHK ist dabei, eine Bewertung des Gesamtgesetzes vorzunehmen und wird den Stand der Dinge in seinem SHK-Portal unter https://www.wasserwaermeluft.de/ aktuell darstellen.