Zur Förderung der beruflichen Ausbildung für das Schornsteinfeger-Handwerk gibt es einen neuen Tarifvertrag, der rückwirkend zum 1. November 2012 gilt und allgemeinverbindlich für Betriebe des Schornsteinfeger-Handwerks ist. Der ZVSHK weist darauf hin, dass diese Vereinbarung nicht von Bedeutung ist für SHK-Betriebe, die einen Teileintrag mit dem Schornsteinfeger in der Handwerksrolle haben. Zwar gibt es die Formulierung, dass sich der Geltungsbereich auf alle Betriebe des Schornsteinfeger-Handwerks bezieht, doch gilt dies nur, wenn Betriebe arbeitszeitlich überwiegend Schornsteinfeger-Tätigkeiten ausüben.