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Schornsteinfeger

Unterlassung erklärt

Zwei Bezirksschornsteinfeger haben für Rauchmelder und andere Waren geworben. Dabei benutzten sie die Werbeaussagen „Schornsteinfeger sorgen für Ihren Brandschutz“ sowie „Fragen Sie IHREN Bezirksschornsteinfegermeister“. Die Wettbewerbszentrale hat dies beanstandet, da in der Werbung die hoheitliche Tätigkeit als Bezirkschornsteinfegermeister mit einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit verknüpft wurde. In einem solchen Fall ist von einem unlauteren Autoritätsmissbrauch auszugehen. Nach Aufhebung des Nebenerwerbsverbots dürfen Bezirksschornsteinfeger zwar Waren veräußern, diese privatwirtschaftliche Tätigkeit ist jedoch strikt von der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zu trennen. Die beiden Bezirksschornsteinfegermeister haben strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben.