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Schornsteinfeger

Wettbewerb darf nicht verzerrt werden

Nachdem das Bundeskabinett am 12. März 2008 einen Entwurf des Gesetzes für eine Neuregelung des Schornsteinfegerwesens verabschiedet hatte, beschäftigten sich bis zum 10.4.2008 (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe) die beteiligten Bundesratsausschüsse mit dem Gesetzesentwurf.

Vorab hatte der ZVSHK den Ausschussmitgliedern noch einmal deutlich gemacht, welche massiven Folgen die geplante Neuregelung für das SHK-Handwerk haben würde und welche Wettbewerbsverzerrungen befürchtet werden. Die SHK-Organisation beschränkte sich allerdings nicht allein darauf, die vorgesehenen Regelungen zu kritisieren, sondern legte konkrete Änderungsvorschläge vor.

Diese Änderungsvorschläge zielen insbesondere darauf ab, ­unnötige Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und den Schutz der im Rahmen der hoheitlichen Tätigkeiten des Bezirksbevollmächtigten erhobe­nen Daten zu gewährleisten. Außerdem wird vorgeschlagen, immissionsschutzrechtliche Fragestellungen allein in der dafür vorgesehenen 1. BImSchV zu regeln.

Den Mitgliedsbetrieben wurde außerdem eine Hauseigentümer-Information zur Verfügung gestellt, mit der der SHK-Betrieb beim Kundenbesuch über den letztgenannten Vorschlag informieren kann. Die Hauseigen­tümer-Information kann ebenso im Mitgliederportal unter https://www.wasserwaermeluft.de/ heruntergeladen werden wie die Änderungsvorschläge (Quicklink wwl-1806). Auch weitere Hintergrundinformationen zum Thema „Neuregelung des Schornsteinfegerwesens“ sind dort abrufbar.