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Schornsteinfegergesetz

Keinen Nutzen für den Bürger!

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Das Mitte März vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetz zur Neuregelung des Schornstein­fegerwesens trifft auf den deutlichen Widerstand des Heizungsbauerhandwerks. Die 50000 Fachbetriebe des Sanitär Heizung und Klima Handwerks sehen im neuen Schornsteinfegergesetz ­eine massive Wettbewerbsverzerrung zu ihren Lasten. „Mit der faktischen Verlängerung der Monopolstellung der Bezirksschornsteinfeger bei gleichzeitiger Aufhebung des Nebenerwerbsverbots leistet die Bundesregierung den Schornsteinfegern eine einseitige Schützenhilfe im Markt für Wartungs- und Instandhaltungsaufträge“, urteilt ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Stellung des Bezirksschornsteinfegers mit seiner hoheitlichen Aufgabe der Kontrolle und Überprüfung von Feuerstätten für einen Übergangszeitraum von sieben Jahren unangetastet zu lassen. Gleichzeitig eröffnet das neue Gesetz den Schornsteinfegern die sofortige Möglichkeit, in das Wartungsgeschäft einzusteigen. „Dies gefährdet in unserem Handwerk 10000 qualifizierte Arbeitsplätze“, fasst Michael von Bock und Polach die aufgebrachte Stimmung an der Handwerksbasis zusammen. Die in hoheitlicher Funktion angesammelten Datenbestände über die Heizungsanlagen in den jeweiligen Bezirken könnten jetzt von den Schornsteinfegern im wirtschaftlichen Eigeninteresse genutzt werden. Dazu der Hauptgeschäftsführer: „Das ist kein fairer Wettbewerb. Das ist die einseitige Bevorteilung eines Marktpartners durch die Politik.“

Der ZVSHK erkennt in der Neuregelung des Schornsteinfegergesetzes keinen konkreten Nutzen für den Bürger. „Die Novellierung bringt für den Hauseigentümer gar nichts. Er ist weiterhin gezwungen, für die Abgasmessungen seiner Heizungsanlage doppelt zu zahlen. Einmal an den Schornsteinfeger, der diese Messung per Gesetz ausführen muss. Das zweite Mal an den Fachbetrieb im Zuge der Heizungswartung“, erläuterte Michael von Bock und Polach die nach wie vor bestehende Problematik der Doppelmessungen. Das Heizungsbauerhandwerk drängt deshalb in Berlin weiter darauf, die in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgeschriebene Abgasmessung auch für qualifizierte Wartungsbetriebe freizugeben.

Um den Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schornstein­fegerwesens auf seinem Weg durch die parlamentarischen Instanzen noch im Sinne des SHK-Handwerks abzuändern, will der Zentralverband jetzt alle gegebenen Möglichkeiten ausnutzen. „Wir waren bisher um einen sehr sachlichen und ruhigen Dialog mit den Entscheidungsträgern in Berlin bemüht. Offensichtlich haben unsere auf diese Weise vorgetragenen Bedenken und Optimierungsvorschläge aber wenig Gehör gefunden“, stellt Michael von Bock und Polach fest. „Auf dem Rücken der Haus­eigentümer und zu Lasten unserer Handwerksbetriebe glaubt die Politik die ihr von der Euro­päischen Union auferlegte Novellierung des überkommenen Schornsteinfegergesetzes durchsetzen zu können. Das werden wir nicht hinnehmen.“ Der Zentralverband behalte sich ausdrücklich rechtliche Schritte gegen die Diskriminierung seiner Mitglieder vor.