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Starke Öllobby

Mineralölabsatz wichtiger als der Schutz des Grundwassers?

Der Bundesvorstand der ÜWG-SHK kritisiert die geplante Novellierung der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) aufs Heftigste. Die Novellierung der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und deren Erläuterungen“ standen im Mittelpunkt der Vorstandssitzung Mitte September in Baden-Baden.

Seit mehr als zwei Jahren wird das neue Regelwerk in den politischen Gremien diskutiert, berichtete der Vorsitzende Siegbert Simon. Nach dem langwierigen Gesetzgebungsverfahren hat der deutsche Bundesrat am 23. Mai 2014 der geplanten Verordnung unter der Voraussetzung zugestimmt, dass seine Änderungsvorschläge von der Bundesregierung angenommen werden. Die Verordnung wird voraussichtlich zum Jahresende im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Unstrittig sei, dass Tankanlagen altern und undicht werden können. Ein Kriterium sei vor allem die nachlassende Diffussionsdichte bei älteren einwandigen Kunststofftanks und die damit verbundene Geruchsbelästigung über die viele Bewohner, die Öltanks im Keller haben, klagen. Mit neuen und kontinuierlich kontrollierten Tankanlagen kann die Umweltgefährdung reduziert und die Geruchsbelästigung vermieden werden, betonte er.

Er mache sich aber keine Hoffnung, dass die aus Sicht der ÜWG-SHK notwendige Prüfung der Tankanlagen mit einem Fassungsvermögen zwischen 1000 und 10000 Liter kommen wird. „Mit ihrer Sorge, dass Besitzer solcher Anlagen aus Furcht vor der Prüfung auf andere Brennstoffe umsteigen, hat sich der Mineralölhandel und die -Industrie offensichtlich mit ihren Bedenken durchgesetzt, zu Lasten der Umwelt und des SHK-Handwerks!“

Als Vorteil sieht der Vorstand, dass erstmals die Anforderungen bundesweit vereinheitlicht werden. Aus baden-württembergischer Sicht ergeben sich daraus beispielsweise diverse Änderungen für die heimische Wirtschaft, z.B. neue Anzeige- und umfangreichere Dokumenta­tionspflichten. Darüber hinaus steigen die materiellen Anforderungen, wie zur Löschwasserrückhaltung, zur Anlagennachrüstung und zur Anlagenüberprüfung durch Sachverständige, ergänzte der baden-württembergische Vertreter im Vorstand, Hans-Albert Fritsch. Entsprechende Info-Veranstaltungen werden die Landesverbände anbieten.

Der 5000 Mitglieder umfassende ÜWG-SHK sieht sich als privatrechtlicher Überwachungsverein verpflichtet, die Öffentlichkeit vor einer Gefährdung von Leib und Leben durch mangelhaft ausgeführte technische Anlagen zu schützen.