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Steinbildung

Probleme nicht vom Tisch

Nach langem Tauziehen hatten sich SHK-Handwerk und Heizungsindustrie im August 2010 auf das gemeinsame Merkblatt „Vermeidung von Betriebsstörungen und Schäden durch Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen“ geeinigt. Darin ist festgeschrieben, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, falls ein besonderes Füll- oder Ergänzungswasser nötig ist. Mit der gemeinsamen Herausgabe des Merkblatts verpflichteten sich die Hersteller darüber hinaus, dass sie ihre Wärmeerzeuger entsprechend ausweisen. Anhand der Pro­dukt­unterlagen und nach Möglichkeit auch auf dem Gerät soll dem Installateur kenntlich gemacht werden, ob der spezifische Wasser­inhalt kleiner oder größer 0,3 Liter je kW eingestuft ist – neben anderen Merkmalen ein wichtiges Kriterium für den Fachbetrieb, ob das Gerät bzw. das übliche Füllwasser für den Einsatz geeignet ist oder nicht.

Der ZVSHK hat in den vergangenen Monaten den Eindruck gewonnen, dass Hersteller die genannte Selbstverpflichtung offenbar ignorieren. Der Fachbetrieb weiß deshalb in einigen Einbausituationen noch immer nicht, was er tun muss, weil ihm Herstellerangaben fehlen. Deshalb sollen die Mitgliedsbetriebe in Zukunft ein bundeseinheitliches Formular über die Landesfachverbände zur Verfügung gestellt bekommen. In diesem Musterschreiben „Vordruck: Wasserfüllmengen und Wasserqualität“ soll der Hersteller aufgrund der anlagenspezifischen Bedingungen eine eindeutige Erklärung abgeben: Dieses oder jenes Gerät ist für den Einsatzzweck geeignet oder nicht. Wenn diese Erklärung ausbleibt, fehlt dem Fachbetrieb die entscheidende rechtliche Absicherung zum Einbau dieses Wärmeerzeugers.