Zur Sicherung der nationalen Energieversorgung hat das Bundeskabinett im August 2022 Maßnahmen zur Energieeinsparung für die kommenden Heizperioden beschlossen. Durch zwei Verordnungen, die auf dem Energiesicherungsgesetz basieren und sich an öffentliche Körperschaften, Unternehmen sowie auch an private Haushalte richten, soll Energie im Gas- und Strombereich eingespart werden. Eine Verordnung mit kurzfristigen Maßnahmen gilt seit dem 1. September 2022 für die Dauer von sechs Monaten. Eine zweite Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen gilt seit dem 1. Oktober 2022 für 24 Monate. Die in den beiden Verordnungen beschriebenen Maßnahmen betreffen auch den Energieverbrauch zur Erwärmung von Trinkwasser.
Zusätzlich zu den verordneten Maßnahmen sind in den vergangenen Wochen Aussagen und Empfehlungen in der Presse erschienen, die in Bezug auf die Temperatur von Warmwasser teilweise problematisch sind. Aus energetischer Sicht wäre es zwar günstig, Warmwasser nur auf die Temperatur der Nutzung (35 bis 45 °C) zu erwärmen, jedoch steigt gerade in zentralen Trinkwassererwärmern (Trinkwasserspeichern) in diesem Temperaturbereich das Legionellenrisiko innerhalb der Trinkwasser-Installation.
Folgende Dinge sollten beachtet werden:
Aus energetischer Sicht sind folgende Maßnahmen an Anlagen zur Trinkwarmwasserbereitung sinnvoll:
Die Empfehlungen wurden im Rahmen der Initiative „Fit für Trinkwasser“ erstellt, die vom Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), der Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach (figawa) und dem ZVSHK ins Leben gerufen wurde (www.fit-fuer-trinkwasser.de).