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Trinkwasser

Neue Verordnung ab November in Kraft

Mit Schulungen und Kommentaren zur neuen Trinkwasserverordnung, die ab 1. November 2011 in Kraft tritt, werden die Praktiker in Sachen Trinkwasserinstallation auf den neuesten Stand gebracht. Der Gesetzgeber legt neue Grenz- und Richtwerte fest, damit Trinkwasser unter allen Bedingungen und von allen Personen – auch von Säuglingen und Kleinkindern – bedenkenlos konsumiert werden kann. Da Trinkwasser ein verderbliches Lebensmittel ist, sollten Nutzer unter anderem darüber aufgeklärt sein, dass kein Stagnationswasser für die Zubereitung von Speisen oder Getränken verwendet wird. Um die gestiegenen Anforderungen an hygienisch einwandfreies Trinkwasser einzuhalten, sind alle Seiten gefordert: Wasserversorgungsunternehmen, Hauseigentümer, Fachplaner und Installationsunternehmen.

Alle bedeutsamen Informationen zur neuen TrinkwasserV erhält der Sanitärinstallateur in einem Tageskurs seines Landesverbandes. Bereits im Juli laufen in einigen Regionen erste Schulungen an. Wichtige Punkte sind dabei:

  • Die anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN EN 806, DIN EN 1717 sowie DIN 1988) sind maßgebend für die Leistungen des Fachbetriebes.
  • Bei der Produktauswahl für die Installation gilt es darauf zu achten, dass nationale oder europäische Branchenzertifizierer (z.B. DVGW) eine Zertifizierung erteilt haben.
  • Die neue TrinkwasserV geht von einer wiederkehrenden Prüfung der Installation aus. Bei Großanlagen soll dies jährlich einmal geschehen.
  • Blei-Installationen soll der Fachbetrieb schnellstmöglich ersetzen. Ab 2013 darf auch im Bestand kein Blei mehr eingebaut sein.
  • Der 80-seitige Kommentar zur TrinkwasserV ist mit Beginn der Schulungen verfügbar. Er ist bei den jeweiligen Fachverbänden für Mitgliedsbetriebe kostenlos erhältlich.