Planer, Handwerker, Sachverständige und Hygieniker beschäftigen sich mit der Trinkwasserverordnung TrinkwV – und bringen für die jeweiligen Aufgaben unterschiedliche Qualifikationen mit. Weiß jeder der Beteiligten genug? Welcher Kenntnisstand wird von wem anerkannt? Es ist Klärungsbedarf entstanden, welche Aus- und Weiterbildung als ausreichend gelten kann, seitdem sich die Anforderungen der TrinkwV verschärft haben.
Bereits für die Planung einer Trinkwasseranlage steht dem SHK-Fachbetrieb eine wichtige Arbeitshilfe zur Seite, denn in der DIN EN 806 Teil 2 ist dazu Grundsätzliches aufgeführt. Weitere Teile der europäischen 806er-Normenreihe sowie die DIN EN 1717 (Schutz des Trinkwassers) und die deutschen Ergänzungsnormen DIN 1988-100 (Schutz des Trinkwassers) und -200 (Planung) runden die technischen Grundlagen ab. Zusammen mit entsprechenden Kommentaren der SHK-Handwerksorganisation hat der Sanitärfachmann ein fundiertes Fachwissen zur Hand. Kann dies in Kombination mit dem Meistertitel des SHK-Unternehmers als ausreichend gelten?
Welche Qualifikation gilt?
Für Hygieniker und Ing.-Büros gelten die VDI-Richtlinie 6023 und das Arbeitsblatt W551 als wichtige Arbeitsgrundlage. Inzwischen haben sich etwa 8000 Personen gemäß VDI 6023 schulen lassen. In Ausschreibungsunterlagen wird immer häufiger die Konformität zu diesem Regelwerk zur Vertragsgrundlage gemacht. Für das Fachhandwerk hat dies Brisanz. Die VDI 6023 will bislang nämlich als allgemein anerkannte Regel der Technik vorschreiben, wer wodurch als ausreichend qualifiziert anzusehen ist – dabei wird zur eigenen Norm keine Alternative eröffnet.
Für Andreas Müller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer im ZVSHK, ist eine solche Zusatzforderung in einer technischen Regel deplatziert: „Wenn es um Qualifikationen und berufliche Regelungen geht, dann hat ausschließlich der Gesetzgeber das Wort.“ Auf Seiten des Fachhandwerks habe sich seit etlichen Jahren die Weiterbildung „Fachbetrieb für Sicherheit und Hygiene in der Trinkwasser-Installation“ etabliert. Deshalb geht Müller mit einer klaren Vorstellung zur Tagung nach Dessau: „Das muss als gleichwertig berücksichtigt werden!“
Wichtige Partner kommen
Der ZVSHK hat zusammen mit dem Umweltbundesamt nach Lösungen Ausschau gehalten. Das Ergebnis: Sieben wichtige Institutionen, denen die TrinkwV Aufgaben erteilt oder die von den Regelungen betroffen sind, sollen auf der Dessauer Tagung ausloten, welche bundeseinheitliche Praxis in Zukunft vereinbart werden kann. Neben Umweltbundesamt und ZVSHK sind noch DVGW, Hygieneinstitut, VDI sowie die Wohnungswirtschaft mit dabei.
Die kostenlose Tagung am 9. April steht einem interessierten Fachpublikum offen, jedoch ist die Teilnehmerzahl auf etwa 350 Personen begrenzt. In kurzen Fachvorträgen und in einer Podiumsdiskussion geht es um die Anforderungen an Planung und Errichtung von Trinkwasseranlagen sowie um den Betrieb und Praxiserfahrungen. Weitere Infos zum Tagesprogramm und zur Anmeldung gibt es im Flyer unter
Info
Tagungspunkte
Am 10. April treffen sich Vertreter der sieben beteiligten Verbände und Institutionen, um sich in mehreren Workshops über eine künftige Zusammenarbeit abzustimmen. Dabei stehen unter anderem folgende Themen im Mittelpunkt:
Wie gut wird das Regelwerk umgesetzt?
Wie können Qualifikationsanforderungen eindeutig beschrieben werden?
Welche Schulungsmaßnahmen gibt es?
Welche Sachverständigen werden benötigt?
Wie lässt sich die Öffentlichkeitsarbeit rund ums Trinkwasser verbessern?