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Trinkwasserverordnung

Sind installierte Teile freigegeben?

Inhalt

In § 17 fordert die neue Trinkwasserverordnung (TVO), dass bei Neuerrichtung oder Instandhaltung alle Bauteile im Trinkwassernetz den anerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen. Mit diesem Passus will man erreichen, dass Werkstoffe und Materialien den Geruch oder den Geschmack des Wassers unbeeinträchtigt lassen und keinesfalls die menschliche Gesundheit gefährden. Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation sollten sich deshalb an folgenden Punkten orientieren:

  • Keine Probleme ergeben sich, wenn Komponenten gewählt werden, deren Hersteller eine Haftungsübernahmevereinbarung (HÜV) mit dem ZVSHK abgeschlossen haben. Eine Firmenliste und weitere Infos bietet der interne Bereich von <a href="http://www.wasserwaermeluft.de" target="_blank">http://www.wasserwaermeluft.de</a> über den Quicklink wwl-599.
  • Ebenso unproblematisch sind Bauteile, die durch einen anerkannten/akkreditierten Branchenzertifizierer zertifiziert sind (z.B. Aufdruck eines DVGW-Zeichens).
  • Falls dem Fachbetrieb diese Eindeutigkeit bei einem Bauteil fehlt (z.B. Trinkwassererwärmer oder auch ­Armatur), sollte er die Produktunterlagen nach entsprechenden Hinweisen checken oder vom Hersteller ­eine Erklärung anfordern. Dazu ­können Mitgliedsbetriebe über ­ ihren Landesfachverband ein Bau­teile-Musterschreiben zur TVO bekommen, mit dem man sich eine Unbedenklichkeit bzw. die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik bestätigen lässt.