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Überwachungsgemeinschaft

Bald bundesweit Fachbetriebspflicht

Die SHK-Organisation hat sich dafür stark gemacht, dass die Qualifizierung und Fremdüberwachung von Fachbetrieben in den Händen des Handwerks bleibt. Die Anforderungen an die Betriebe werden allerdings steigen. Seit Jahren wird im Bundesumweltministerium an einem radikalen Umbau der Zuständigkeiten im Wasserrecht gearbeitet. Der ursprüngliche Plan sah vor, dass ­Urkunden für die Zertifizierung nach §19l Wasserhaushaltsgesetz und etliche andere Gütesicherungen für Handwerksbetriebe zum Altpapier verkommen wären. Andere Qualifizierungen, ausgestellt durch handwerksferne Organisationen, sollten maßgebend werden. Statt Zertifizierung oder Gütesicherung durch die Überwachungsgemeinschaft der SHK-Handwerke (ÜWG-SHK) sollten Einrichtungen wie TÜV & Co. diese Aufgaben übernehmen. Das hätte für die Betriebe deutlich höhere Kosten bedeutet und Weiterbildungen in ungeahntem Ausmaß mit sich gebracht.

Doch dieser Kelch ist an den SHK-Betrieben vorbeigegangen. Auf der Mitgliederversammlung am 8. Juni in Heidelberg wurde deutlich, dass die Überzeugungsarbeit der SHK-Organisation Wirkung in Berlin gezeigt hat. Der ÜWG-Vorsitzende Siegbert Simon: „Ohne unser Veto wäre das Ende der ÜWG besiegelt gewesen. Jetzt bleibt es in weiten Teilen bei der Qualitätssicherung unserer Betriebe durch unsere Handwerksorganisation.“

Warum wird im Wasserrecht neu geregelt?

Statt eines allgemein verständlichen und bundesweit geltenden Umweltrechts ist in den letzten 30 Jahren ein Dschungel von Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln entstanden. Bisher konnte der Bund nur Rahmenvorschriften erlassen, die Länder regelten die Einzelheiten. Eine Reform vor wenigen Jahren sollte dazu führen, dass ab 2009 ein einheitliches Umweltgesetzbuch gelten sollte. Doch dies scheiterte.

Zumindest Teile davon erreichten Mitte 2009 Gesetzes-Status, darunter auch die Neuregelung des Wasserrechts (WHG). Seit März 2010 ist die Novelle in Kraft. Matthias Anton, Geschäftsführer der ÜWG-SHK: „Ohne die Neuregelung des Bundes hätten 16 verschiedene Landesgesetze im Wasser- und Naturschutzrecht entstehen können.“

1000-Liter-Regelung in allen Ländern

Für viele Betriebe hat die Neuordnung des WHG Auswirkungen. Weil die Fachbetriebspflicht mal an die 1000-Liter-Grenze, mal an die 10000-Liter-Grenze gebunden ist, ähnelt die Deutschlandkarte derzeit einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen. In Ländern mit 10000-Liter-Grenze hat sich die Notwendigkeit für eine besondere Qualifizierung oder Fremdüberwachung für viele Handwerksbetriebe nicht ergeben. Ihre Aktivitäten erstreckten sich auf Ölsysteme mit Tankanlagen bis zum Mehrfamilienhaus und damit lediglich auf ein paar Tausend Liter. Das Ende dieser Zustände ist abzusehen. Bundesweit gleiche Rahmenbedingungen sind die Folge. Mit der bundeseinheitlichen Regelung ist bereits im kommenden Jahr zu rechnen. Tankanlagen mit mehr als 1000 Liter Heizöl können dann nur noch durch zertifizierte und wiederkehrend überwachte Fachbetriebe errichtet und betreut werden.

Aufwand der Überwachung steigt

Auf die Betriebe kommen nicht nur Forma­lien zu. Uta Zepf vom Landesumweltministerium Baden-Württemberg machte klar, dass der Aufwand der Fachbetriebsüberwachung steigen wird. Zwar sind Einzelheiten dazu noch nicht festgelegt, doch bereits jetzt zeichnet sich ab, dass wiederkehrende Prüfungen verschärft werden. Sie prognostizierte, dass bei den zertifizierten Betrieben deutlich genauer als bisher hingeschaut wird: „Konkrete Tätigkeiten sollen vor Ort alle zwei Jahre geprüft werden.“

Eine Übergangsfrist von zwei Jahren soll es den Sachverständigen und Fachbetrieben ermöglichen, sich auf die Auflagen der neuen Verordnung einzustellen. Bis dahin sollen auch die länderspezifischen Regelungen (bisherige Abkürzung: Länder-VAwS) Schritt für Schritt in die bundeseinheitliche Verordnung überführt werden. Die ohnehin schärfer gefassten Regelungen für Wasserschutzgebiete werden durch die neue VUmwS nicht abgelöst.

Bio-Heizöl als erneuerbare ­Energie

Vier Millionen Heizungsanlagen in Deutschland sind technisch veraltet. Über 738000 Ölheizungsanlagen sind laut Statistik der Schornsteinfeger derzeit älter als 27 Jahre. „Meist steht an diesen veralteten Ölheizungsanlagen ein ebenso betagter Tank, der ganz sicher sanierungsbedürftig ist – ein weites Feld für WHG-Fachbetriebe“, skizzierte Matthias Anton die Umsatz-Möglichkeiten für SHK-Betriebe.

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt seit 2009 für den Neubau vor, dass ein Teil des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken ist. Regelungen für den Bestand bleiben den einzelnen Bundesländern überlassen. Baden-Württemberg aber geht voran: Dort gilt beispielsweise seit Januar 2010 die Regelung, dass 10 % des Wärmebedarfs für Heizung und Trinkwasser über erneuerbare Energien auch bei Sanierungen gedeckt werden müssen. Matthias Anton unterstrich, dass durch die Verwendung von Heizöl mit 10-%iger Beimischung von Bioanteilen aus nachwachsenden Rohstoffen diese Forderung ebenfalls erfüllt wird. Auf die Bedingungen haben sich Hersteller inzwischen eingestellt, indem sie ihre Öl-Brennwertgeräte für diesen hohen Anteil an Bio-Beimischungen freigegeben haben und auch der Mineralölhandel hat das Angebot auf die Nachfrage ausgerichtet.

„Eine 10-%ige Beimischung von Bio-Anteilen ist kein Problem für die Behälterbauer“, kons­tatierte Wolfgang Dehoust. Der Spezialist für Tankanlagen erläuterte, dass jetzt bereits Komponenten (z.B. Armaturen) für eine 20-%ige Beimischung marktreif sind. Weil durch Reihenuntersuchungen in Hessen offenbar wurde, dass vor allem Auffangsysteme an einwandigen Behältern Mängel aufweisen, plädierte er dafür, dass die Fachbetriebe ihren Kunden zum doppelwandigen Heizöltank raten.

Weder muss das Problem einer Geruchs­beläs­tigung hingenommen werden, noch ergeben sich Schwierigkeiten beim Befüllen von bis zu sechs kombinierten Tanks. Auch eine schwimmende Entnahme des Heizöls im Einrohrsys­tem ist mittlerweile möglich. Risiken von Brennerstörungen durch Ansaugen von verschlammtem Heizöl sowie ein Verstopfen des Fußventils sind damit Vergangenheit.

5 % wirken nicht aggressiv

Bio-Anteile bis zu 5 % sind nach Aussage von Dieter Stich (Oventrop) unkritisch. Dennoch gilt grundsätzlich, dass Bio-Heizöl eher altert als die schwefelarme Sorte. Bei alten Anlagen mit Kupfer- oder Messing-Komponenten ist Vorsicht geboten. Ratsam ist der Übergang zum Einstrang-System mit reduziertem Querschnitt (6er-Leitung), damit Heizöl nach Kontakt mit Buntmetall möglichst bald dem Brenner zugeführt wird und nicht erneut in den Tank zurückläuft. Ein Fußventil aus Kupfer/Messing muss getauscht werden, weil sonst durch das Buntmetall Alterungsprozesse beschleunigt werden (Alternative: schwimmende Absaugung).

Soll der Bio-Anteil mehr als 5 % betragen, müssen die betroffenen Werkstoffe mit den aggressiv wirkenden Bio-Anteilen kompatibel sein. Dichtungen beispielsweise aus FKM (Fluor-Kautschuk) sind unkritisch. Bestimmte Filter mit einer A-Kennzeichnung sind tauglich für Bio-Heizöle mit einem Anteil bis 20 %, erläuterte Dieter Stich. Schlauchleitungen, die auch für Bio-Heizöle zugelassen sind, kann der Praktiker daran erkennen, dass sie sich im Gegensatz zu herkömmlichen Ausführungen merklich biegesteifer verhalten.

Weiteres in Kürze

  • Schwefelarmes Heizöl ist jetzt flächendeckend verfügbar, mehr als 1000 Mineralölhändler haben sich als lieferfähig regis­triert ( <a href="http://www.oelheizung.info" target="_blank">http://www.oelheizung.info</a> bzw. <a href="http://www.schwefelarmes-heizoel.de" target="_blank">http://www.schwefelarmes-heizoel.de</a> ). Im Februar 2010 lag der Absatz bundesweit bei knapp 45 %. Seit Anfang 2009 ist der Steuersatz gesunken und um 1,5 Cent je Liter günstiger als beim herkömmlichen Heizöl.
  • Bio-Heizöl basiert auf schwefelarmem Heizöl EL mit Beimischung von Biodiesel. Dazu gibt es seit Herbst 2008 die Vornorm DIN V 51603 Teil 6. Die korrekte Bezeichnung für eine Zumischung von z.B. 5 % lautet Heizöl EL A Bio5 (A steht für Alternativ). Als Kurzform wird häufig <b>Bio5 oder B5</b> verwendet. Ziel ist es, ein genormtes Bio-Heizöl in allen Ölheizgeräten einsetzen zu können. Nach Angaben der Geräte- und Komponentenhersteller kann Heizöl mit 5 % Bioanteil in allen Ölheizungen verwendet werden, ohne dass diese umgerüstet werden müssen. <i>TD</i>

INFO

Neuerungen im WHG

Für die SHK-Betriebe sind folgende Punkte besonders wichtig:

Die Regelungen in § 62, Absatz 4, bilden die Rechtsgrundlage für die Bundes-Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VUmwS). Benannt werden Pflichten bei der Errichtung, für Unterhaltung, Befüllen und Betreiben von Anlagen. Auch die Anforderungen an Sachverständige und Fachbetriebe, insbesondere im Hinblick auf Fachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung, werden thematisiert.

Herausgenommen sind die ehemaligen §§19a-l und damit auch der die Fachbetriebspflicht regelnde § 19l WHG. Stattdessen gibt es übergangsweise die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS), die seit April 2010 in Kraft getreten ist. Wortgleich wurde dort der § 19l in den jetzigen § 3 übernommen.

Die VUmwS gibt es bislang nur als Vorentwurf. Voraussichtlich soll sie 2011 in Kraft treten. Sicher ist, dass sie bundesweit gelten wird.

Vertrauen wird honoriert

Interview

Ulrich Kössel ist Mitglied im Vorstand des ZVSHK sowie bei der Überwachungsgemeinschaft der SHK-Handwerke. Er führt ein Heizungsbau-Unternehmen im thüringischen Apolda und beschäftigt sich als Sachverständiger für Tankanlagen seit Jahren mit den Bestimmungen rund ums Wasserrecht.

SBZ: Die Überwachungsgemeinschaft der SHK-Handwerke wäre bei der Neuordnung des Wasserhaushaltsgesetzes fast unter die Räder gekommen. Ist seitdem das Verhältnis zum dafür zuständigen Bundesumweltministerium angespannt?

Kössel: Nein, im Gegenteil. Die zahlreichen Gespräche haben Positives bewirkt. Zum einen hat es die Kräfte in unserer Solidargemeinschaft mobilisiert. Zum anderen konnten wir den Entscheidern im Ministerium aufzeigen, wie wichtig eine ÜWG des Handwerks bei der Umsetzung des WHG ist. Das hat man in Berlin verstanden.

SBZ: Der Gesetzgeber erwartet von der ÜWG in Zukunft ein aufwendigeres Verfahren zur Kontrolle der ausgeführten Arbeiten. Auch sollen wiederkehrende Prüfungen zertifizierter Betriebe vor Ort stattfinden. Sind dies nicht Kostentreiber?

Kössel: Mehr Aufwand, mehr Kosten. Das wird nicht zu vermeiden sein. Dennoch sehe ich die Entwicklung positiv. In der ÜWG verzeichnen wir gut 4700 Mitglieder. Beiträge mussten in den nahezu zwei Jahrzehnten unseres Bestehens nie erhöht werden, weil die Solidargemeinschaft stetig gewachsen ist. Durch das neue WHG rechne ich weiter mit Zuwachs an Fachbetrieben.

SBZ: Bringt ein gutes Image rund um Effizienz und Umwelt auch ein Plus an Aufträgen?

Kössel: Jeder Handwerksunternehmer entwickelt seine eigene Strategie im Markt. Vor einem landläufigen Slogan „Weg vom Öl“ kann man resignieren. Oder aber stattdessen mit dem Kunden gemeinsam überlegen, ob sich unter Berücksichtigung von Budget und individuellen Gegebenheiten überhaupt eine Alternative zur modernen Öl-Brennwertheizung mit hohem biogenen Anteil ergibt. Eine solche Beratung weiß der Kunde zu schätzen. Meine Erfahrung ist, dass dies sehr oft durch einen Auftrag honoriert wird. TD