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Überwachungsgemeinschaft

Gewässerschutz ist überall

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Manchmal sind es ein paar Nebensätze, die hellhörig machen. Die Mitgliederversammlung der ÜGW-SHK (am 19. Juni 2013 in Hannover) hatte das neue Jahrhundert-Hochwasser von Donau und Elbe gar nicht auf der Tagesordnung. Im Vordergrund standen der wirtschaftliche Erfolg mit hoher Mitgliederzahl, die Hängepartie zur AwSV (früherer Kürzel: VAUwS) durch fehlende Entscheidungen in Berlin und wichtige Paragraphen für den Gewässerschutz. Sicher, eine Tagesordnung muss abgearbeitet werden. Doch die Rekord-Pegel und aufweichenden Dämme beherrschten an diesem Tag die Schlagzeilen der Tagespresse und sorgte auch bei den etwa 100 Teilnehmern für Gesprächsstoff.

Es waren Nebensätze mit einer wichtigen Botschaft für Fachbetriebe, die das System Ölheizung im Angebot haben. Zu den Ereignissen in den Überschwemmungsgebieten nahm Dr. Robert Sobanski (Signal Iduna Versicherung) aktuellen Bezug. Er referierte zum Thema Umwelthaftung und Haftpflichtversicherung im SHK-Handwerk. In der Diskussion rund um Schadenbeispiele äußerte er sich auch zu den leckgeschlagenen Tanksystemen in den alten und neuen Hochwasserregionen. Seine Einschätzung lautete, dass Versicherer in den Gebieten, die erneut unter Wasser gestanden haben, kein zweites Mal für Schäden an und durch Heizöl-Anlagen zahlen werden. Allenfalls dort, wo Hochwasser erstmalig hingekommen sei und wo Policen noch eine entsprechende Deckung einschließen, gehe er davon aus, dass die Betroffenen mit finanzieller Hilfe der Versicherer rechnen können.

Beratung der Fachbetriebe ist wichtig

Welche Auswirkung hat dies auf den Markt? Wenn Heizungsfachbetriebe das Geschäftsfeld rund um die Ölheizung konsequent bearbeiten, ergibt sich eine Riesen-Chance. Denn spätestens seit der vorletzten großen Flut im Jahr 2002 wurden Überschwemmungsgebiete entlang vieler Flüsse neu definiert, sprich: vergrößert. Wenn Versicherer dort überhaupt noch mögliche Schäden an Tankanlagen in den Leistungsumfang einschließen, dann nur unter hohen Auflagen und zu entsprechend teuren Konditionen. Hier sollten die speziell qualifizierten SHK-Fachbetriebe mit ihrem Know-how präsent sein, die Anlagen (auch) auf Hochwasser-Tauglichkeit hin untersuchen und Vorschläge unterbreiten. Durchaus bietet sich eine Zusammenarbeit mit den regionalen Mineralölhändlern an, um möglichst viele Betreiber zu erreichen, die – ausreichend versichert oder nicht – oft gar nicht über das Gefährdungspotenzial aufgeklärt sind. Denn relevant ist nicht allein, ob Besitzer von Tankanlagen in diesen gefährdeten Regionen auf einem Schaden sitzen bleiben könnten. Hinzu kommt, dass bei einem Umweltschaden auch die Suche nach dem Verursacher und der Vermeidbarkeit gestellt wird, um die Haftung zu klären.

Weil Verankerungen bzw. auftriebsichere Tanks und dicht schließende Systeme längst zum Repertoire des Heizungsbauers gehören, wird sich kein Betreiber aus der Haftung stehlen können. Ohne Angst-Argumente bemühen zu müssen, hat der Heizungsfachmann überzeugende Gründe, warum es nötig ist, das System Ölheizung auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen. Und dies nicht nur in Sichtweite zu Bach oder Fluss. Wie die Erfahrung zeigt, können Starkregenereignisse in vielen Regionen binnen kurzer Zeit Entwässerungssysteme überfordern und dadurch Keller oder Wohnungen im Souterrain fluten.

Check durch den Fachbetrieb

Die SHK-Verbandsorganisation hat unter den Haus- und Gebäude-Checks zwei wichtige Dienstleistungen ausgearbeitet, die von den Mitgliedsbetrieben angeboten werden können: den Entwässerungs-Check sowie den Tank-Check. Wer das Geschäftsfeld rund um das System Ölheizung pflegt, kann diese Dienstleistungen mit in die Akquise einbinden, um Betreiber bzw. Besitzer von Tankanlagen bestmöglich beraten zu können.

Aktuelles in Kürze

  • Mitte Juni zählte die ÜWG-SHK 4973 Mitglieder.
  • Seit Anfang 2012 gibt es zur AwSV einen Referentenentwurf, doch ob und wann es zu einer Umsetzung kommt, ist völlig offen. Dass Änderungen im nächsten Jahr wirksam werden könnten, ist bereits aus formalen Gründen kaum realisierbar.
  • Im letzten Jahr sah es noch danach aus, dass 2013 die Überprüfung aller Heizöltanks ab 1000 Liter eingeführt wird, doch rückt dieses Ziel durch die fehlende Entscheidung in Berlin in weite Ferne.
  • Die SHK-Verbandsorganisation setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass der bislang anerkannte Meister seine Tätigkeit als Sachverständiger und Fachprüfer für Tankanlagen auch weiterhin ausüben kann.
  • Noch ist die TRwS 791 (Technische Regel für wassergefährdende Stoffe) nicht erschienen, doch seit Mitte Mai gelten bei Neuanlagen modifizierte ­Abstandregeln für ein- und zweireihige Tankaufstellungen.