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Verbändevereinbarung von ZVEH und ZVSHK

Gewerkeübergreifend arbeiten

Inhalt

Die Verbändevereinbarung von ZVEH und ZVSHK gemäß § 7a Handwerksordnung ist überarbeitet. Dies macht für Anlagenmechaniker SHK und Elektroinstallateure das gewerkeübergreifende Arbeiten im Zuge der Energiewende auf zeitgemäße Weise möglich. Wichtig ist dies jetzt vor allem im Hinblick auf die Installation von Wärmepumpen. Hohe Qualifikationsanforderungen im Handwerk bleiben auch künftig sichergestellt. Das ist bedeutsam, wenn es um eine Eintragung in ein Installateurverzeichnis bei einem Netzbetreiber geht – sowohl für die Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerke als auch für die Elektrohandwerke.

Mit der Energiewende nimmt die Bedeutung des gewerkeübergreifenden Arbeitens zu. Gewerke, die früher in voneinander getrennten Leistungsbereichen agierten, wachsen im Hinblick auf eine zunehmende Elektrifizierung des Wärmemarktes, Sektorkopplung und digitaler Vernetzung der Gebäudetechnik weiter zusammen. Gleichzeitig steigen aufgrund der Komplexität die Anforderungen an die Systemkompetenz und diesbezügliche Qualifikation der Fachkräfte.

Vor diesem Hintergrund haben sich der ZVSHK und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) entschlossen, ihre bereits bestehende handwerksrechtliche § 7a-Verbändevereinbarung zu aktualisieren und in einigen Punkten nachzujustieren. Sie legen damit die Basis für gewerkeübergreifendes Arbeiten. Die § 7a-Vereinbarung definiert fachliche Anforderungen, die für die Ausführung von Tätigkeiten im jeweils anderen Gewerk zu erfüllen sind, und erleichtert es Betrieben aus dem Bereich Sanitär, Heizung und Klima wie auch ihren Kollegen aus dem Elektrobereich, im Interesse der Kunden Leistungen aus einer Hand anzubieten. Sie definiert insofern die Voraussetzungen für ein bundeseinheitliches Verfahren und gibt den Handwerkskammern ein wichtiges Instrument für die Eintragung in die Handwerksrolle gemäß § 7a HwO an die Hand.

Unterzeichnet wurde die Vereinbarung am 9. Juni 2022 in Wiesbaden durch ZVSHK-­Präsident Michael Hilpert und ZVSHK-­Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann sowie ZVEH-Präsident Lothar Hellmann und ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi.

Parallel zu der § 7a-Vereinbarung hoben beide Verbände mit einer weiteren Verbändeerklärung die Bedeutung der Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers (Strom, Gas und Wasser) hervor. Mit dem Verfahren zur Eintragung ins Installateurverzeichnis wird geprüft, ob die notwendigen fachlichen Qualifikationen für Arbeiten am Strom-, Gas- oder Wassernetz bzw. an Niederspannungs-Verteilnetzen vorhanden sind und ob sich diese auch auf dem aktuellen Stand befinden. Das Installateurverzeichnis stellt somit im Sinne der Versorgungssicherheit und präventiven Gefahrenabwehr ein zusätzliches Instrument zur sicheren Ausführung dieser anspruchsvollen Tätigkeiten dar. Darüber hinaus hilft der auf dieser Basis vergebene Installateurausweis, unnötige Bürokratie zu vermeiden, weil er eingetragenen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, selbstständig und ohne Nachkontrolle durch Behörden oder Netzbetreiber Arbeiten am Netz, an elektrischen Anlagen sowie an Anlagen zur Gas- und Wasserversorgung vorzunehmen.

Beim Eintrag in die Handwerksrolle und dem Eintrag ins Installateurverzeichnis handelt es sich um zwei voneinander unabhängige Verfahren. Beide haben jedoch das gleiche Ziel: sicherzustellen, dass bei den ausführenden Fachbetrieben die für die jeweiligen Arbeiten notwendigen Fachkenntnisse und Qualifikationen vorhanden sind, um so die Sicherheit der Strom-, Gas- und Wassernetze zu gewährleisten. Beide Verfahren stellen damit für die beteiligten Verbände wichtige Faktoren dar, die gewährleisten, dass die Energiewende auf fachlich hohem Niveau umgesetzt wird.

„Die Energie- und Klimawende wird die Stromversorgung in Deutschland grundlegend verändern. Für den geplanten Wärmepumpenhochlauf werden insbesondere auf lokaler und häuslicher Ebene sichere Verteilnetze benötigt. Dezentrale Eigenversorgung mit regenerativen Energien mittels Solarthermie und Photovoltaikanlagen mit integrierten Speichertechnologien erfordern zusätzliche Kompetenzen. Marktteilnehmer, Netzbetreiber und Handwerksunternehmen müssen diesen neuen Anforderungen gerecht werden, um die Netze zukunftssicher zu machen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. ZVEH und ZVSHK leisten mit der überarbeiteten Vereinbarung hierzu einen wichtigen Beitrag“, so ZVSHK-Präsident Michael Hilpert.

Weiterführende Infos und Erläuterungen zu möglicherweise erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen unter www.zvshk.de (als Suchwort den Quicklink QL84117646 eingeben).