Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Verbot ist keine Lösung

Zusammenarbeiten statt abgrenzen

SBZ: Herr Hirschler, Sie pflegen in der ­Domstadt ein gutes Verhältnis mit den ­Kaminkehrern. Aufgebrachte Kollegen haben Ihnen zu verstehen gegeben, dass die Hausschau der Schornsteinfeger am besten verboten werden sollte. Wie agieren Sie in diesem Spannungsfeld?

Hirschler: Wer ein Verbot fordert, hat sich nicht mit der TRGI im Detail beschäftigt. Die Schornsteinfeger zeigen in aller Deutlichkeit, wie man im Kontakt zu seinen Kunden vorgehen kann. Das sollten wir in den Eckring-Betrieben einfach mal neidlos anerkennen. Es sollte uns aber gleichzeitig auch zu denken geben.

SBZ: Worüber machen Sie sich Gedanken?

Hirschler: Jeder, der sich über die unerwartete Konkurrenz ereifert, entlarvt sich selbst. Im Zeitalter von Marktwirtschaft und Wettbewerb wird offenbar, dass es zu diesem Tätigkeitsfeld der Hausschau bisher keine eigenen Konzepte gegeben hat. Ganz offen: Im Kölner Innungsbezirk gibt es nur wenige Fachbetriebe, die sich mit der Hausschau überhaupt befassen und wenige, die sie bereits durchführen. Und dabei könnten wir das viel besser und umfangreicher als die Schornsteinfeger.

SBZ: Wie stellen Sie sich die Zusammen­arbeit mit den Schornsteinfegern vor?

Hirschler: Den Schornsteinfeger sollte man weiterhin als Partner ansehen, denn er wird sich zunächst an den konzessionierten Fachbetrieb wenden, wenn er bei seiner Sichtprüfung Mängel an den Gasanlagen feststellt.

SBZ: Sie proklamieren trotz wachsender Konkurrenz durch die Schornsteinfeger in den kommenden Jahren dennoch die Zusammenarbeit statt Abgrenzung?

Hirschler: Eindeutig ja. Ich will auch sagen warum. Schornsteinfeger und SHK-Fachbetrieb haben gemeinsam eine Informationspflicht, die von besonderer Bedeutung ist. Stellt man beispielsweise Schäden am Gasdruckregler oder Gaszähler fest, ist man verpflichtet, den Netzbetreiber darüber zu informieren. Man kann also nicht einfach wegschauen und sich auf den Standpunkt stellen, dass diese Anlagenteile in den Verantwortungsbereich des Netzbetreibers fallen. Gleiches gilt, wenn beispielsweise bei der Wartung eines Wärmeerzeugers Mängel am Schornstein festgestellt werden. Hier reicht nicht der Hinweis an den Hauseigentümer, dass er mal seinen Schornsteinfeger anrufen soll. Hier sollte der Fachbetrieb den Schornsteinfeger persönlich über diesen Mangel unterrichten.

SBZ: Wenn aber beide Fronten verhärtet sind...

Hirschler: ...will ich mir nicht ausmalen, was passieren kann, wenn bisher gut gepflegte Informationswege unsicher werden. Beide Handwerke dürfen sich nicht abgrenzen, sondern sollten sich weiterhin ergänzen. Sehen wir doch die Zusammenarbeit als Chance an. Ich werbe um mehr Verständnis auf beiden Seiten.