Stiebel Eltron will dem Endkunden mit einer Fünf-Jahres-Garantie Besonderes bieten und das Fachhandwerk ausdrücklich einbeziehen. Als Gewährleistungspartner (GLP) hat Stiebel Eltron seit längerem eine Haftungsübernahmevereinbarung mit dem ZVSHK abgeschlossen. Aus diesem Vertrag heraus erhalten Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation einen Ersatzanspruch vom GLP hinsichtlich ihrer Aufwendungen, die durch ihre werkvertragliche Nachbesserungsleistung entstehen. Voraussetzung ist, dass das Produkt des GLP bereits zum Abnahmezeitpunkt einen versteckten Mangel aufgewiesen hat.
Nach der Abnahme hat grundsätzlich der Endkunde die Nachweispflicht für das Vorliegen eines Materialmangels zum Abnahmezeitpunkt. Dass diese Situation erhebliches Streitpotenzial zwischen dem Endkunden und dem SHK-Betrieb enthält, liegt auf der Hand. An dieser Stelle hilft den Mitgliedsbetrieben nun die Anschlussvereinbarung zwischen ZVSHK und Stiebel Eltron, die auf die Garantien des Herstellers im Rahmen eines mit dem Endkunden geschlossenen Garantievertrags abzielt. Stiebel Eltron gewährt dem Endkunden für die Produktgruppen Heizungswärmepumpen (Luft/Wasser-WP, Sole/Wasser-WP und Wasser/Wasser-WP) sowie Lüftungsintegralgeräte eine Haltbarkeitsgarantie von fünf Jahren, sofern dieser die besonderen Garantiebedingungen einhält.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass beispielsweise bei einem Fehler des Geräts nach drei Jahren und einer Einhaltung der Garantiebedingungen der Endkunde eine kostenlose Reparaturleistung erhält. Da der Endkunde zunächst seinen SHK-Betrieb anspricht und dieser einen eigenen Erstattungsanspruch gegen Stiebel Eltron erhält, wird die Abwicklung der Reparatur mit dieser Anschlussvereinbarung wesentlich erleichtert. Ob dann der Werkskundendienst von Stiebel Eltron oder der SHK-Betrieb die Reparatur durchführt, wird im Einzelfall entschieden.