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WENIGER BÜROKRATIE

Zettelwirtschaft ­verringern

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Am 24. Oktober 2019 hat der Bundestag das Dritte Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BEG III) verabschiedet. Nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) sollen dadurch Unternehmen um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlastet werden – Zeit und Geld, die ihnen nun für ihre Kernaufgaben zur Verfügung stehen. Das BMWi stellt heraus, dass Chancen der Digitalisierung jetzt besser genutzt werden können, um die mühsame „Zettelwirtschaft“ in vielen Be­reichen zu erleichtern. Zentrale Bausteine des dritten Bürokratieentlastungsgesetzes sind die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung sowie Erleichterungen bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke. So soll die Archivierung elektronisch vorliegender Steuerunterlagen deutlich kostengünstiger möglich sein. Zudem müssen Gründer zukünftig nur noch vierteljährlich – statt wie bisher monatlich – ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.