Die Verantwortlichkeiten für die Genießbarkeit des Trinkwassers an der Entnahmestelle sind für Wasserversorgungsunternehmen, Hauseigentümer, Fachplaner und Installationsunternehmen deutlich gestiegen. Es wird Zeit, daß die Tragweite der neuen Bestimmungen ins Bewußtsein aller Beteiligten rückt.