Auch vor dem Hintergrund veränderter Verjährungsfristen für Mängelansprüche bleibt es für den Fachbetrieb von Bedeutung, wenn er Produkte eines Gewährleistungspartners verwendet. Es erleichtert im Schadensfall die Abwicklung bis hin zur Haftungsfreistellung. Dies wurde auf einer ZVSHK-Tagung am 12. November 2002 in Bad Godesberg erneut unterstrichen.