Mindestens 20 Prozent bis zum Jahr 2020 – diese europäische Zielmarke gilt für die Effizienzsteigerung, für den Anteil erneuerbarer Energien sowie für die CO2-Minderung. Wir im SHK-Handwerk haben auf die von der Bundeskanzlerin proklamierten ehrgeizigen nationalen Ziele eine deutliche Antwort parat: „Energiespar-Weltmeister? Nur mit uns!“ Wer anders sollte auch in der Lage sein, die Einsparziele in der Gebäudetechnik angesichts millionenfach veralteter Heizsysteme in die Tat umzusetzen?
Die Bundesregierung hat aktuell für Modernisierungsvorhaben das KfW-Programm „Energieeffizient sanieren“ aufgelegt und fördert damit Heizungsmodernisierungen, wenn abschließend eine hydraulische Optimierung des Systems vorgenommen wird. Diese Leistung wird ebenfalls noch gesondert gefördert. Auch in Zukunft sollen in erheblichem Maße über die KfW Gelder für Sanierung und Modernisierung bereitgestellt werden. Doch das wird an Bedingungen geknüpft sein: Der Lösungsbegriff lautet förderkonforme Energiedienstleistungen aus der Hand des SHK-Handwerks. Geld wird es nur für standardisierte Energiedienstleistungen geben, die der Fachunternehmer stets in einer Erklärung zu unterschreiben hat. Damit auch das geleistet wird, was schwarz auf weiß oberhalb der Unterschrift aufgelistet steht, wird die SHK-Verbandsorganisation das modulare Schulungskonzept „Energiedienstleistungen“ weiterentwickeln – weiterentwickeln müssen, bevor Dritte es tun.
Der Heizungs-Check ist beispielsweise ein Baustein in diesem Konzept. Die neueste Entwicklung ist, dass die KfW den Check mit in die KfW-Sonderförderung einschließen wird, wenn damit auch eine Modernisierung bzw. eine deutliche Effizienzsteigerung des Wärmeerzeugers verbunden wird.
Aber in welchem Umfang gilt es zu modernisieren? Soll mit der Leistung des SHK-Handwerksbetriebes lediglich der werkvertraglich geschuldete Umfang nach VOB erfüllt werden oder soll eine Premium-Leistung gelten, um das Gebäude auf EnEV-Standard zu bringen oder soll noch mehr erreicht werden? Klare Energiedienstleistungs-Pakete gilt es zu definieren. Das Ziel: Es bringt Transparenz für den Kunden, für die Bewilligung von Fördergeldern und letztlich für die Umsetzung einer erfolgreichen nationalen Energiepolitik.
Es zeichnet sich ab, dass Berlin das SHK-Handwerk als professionellen Dienstleister ernst nimmt, um die festgelegten Einsparziele in der Gebäudetechnik verfolgen zu können. Voraussetzung für lukrative Aufträge und attraktive Förderungen ist jedoch, dass wir uns auch zukünftig als erster Ansprechpartner in Sachen Energieeffizienz und erneuerbare Energien für den Endverbraucher präsentieren.
Es grüßt Sie
Andreas Müller
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des ZVSHK