Das neue Wasserhaushaltsgesetz, das im März 2010 in Kraft tritt, hat für private Grundstücksbesitzer einschneidende Konsequenzen. Dem SHK-Fachbetrieb verschafft es eine neue sprudelnde Einnahmequelle. Denn das Gesetz bestätigt die Betreiberpflichten und ergänzt sie um eine ausdrückliche Sanierungspflicht. Zudem wird das Prinzip der Eigenkontrolle von Abwasseranlagen bundesweit verbindlich festgeschrieben. Dabei macht der Gesetzgeber keinen Unterschied mehr zwischen öffentlichen Abwassernetzen oder privaten Grundstücksentwässerungen mit häuslichem Abwasser. Die Folge: es gibt erstmals eine bundesweit geltende wasserrechtliche Verpflichtung zur Selbstüberwachung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen.
Wie aber kann der Eigentümer seiner Selbstüberwachungspflicht nachkommen? Hier kommt das SHK-Handwerk ins Spiel. Denn um den gesetzlichen Auflagen zu genügen, sollte der Grundstückseigentümer ein qualifiziertes SHK-Fachunternehmen mit der Inspektion, Dichtheitsprüfung und Sanierung beauftragen. Der Inspektionsbericht ist vom Betreiber aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
In diesem Kontext stellt sich die Frage: Wie schnell und in welcher Form wird die Bundesregierung eine Bundes-Selbstüberwachungsverordnung für Abwasseranlagen auf den Weg bringen? Dies lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Der ZVSHK rät aber seinen Mitgliedsbetrieben, sich frühzeitig mit dem Thema „Grundstücksentwässerung“ zu beschäftigen. Einige Landesverbände haben bereits erste Pilotschulungen durchgeführt, um Innungsbetriebe zu qualifizieren.
Ab Frühjahr 2010 wird zudem ein neues Güteverfahren zur Verfügung stehen. Der ZVSHK und die DWA haben im Januar 2010 am Rande der Tagung Grundstücksentwässerung ihren Willen bekräftigt, die „Gütegemeinschaft Grundstücksentwässerung“ zu etablieren. Sie hat den Zweck, die Umweltverträglichkeit von Abwasseranlagen der Grundstücksentwässerung zu verbessern und damit den Verunreinigungen von Grundwasser, Gewässer und Böden durch undichte Abwasseranlagen entgegenzuwirken. Damit sind die Grundlagen gelegt, um aus dem für Grundstückseigentümer „leidigen“ Thema Abwasser, für das Fachhandwerk ein einträgliches Geschäft zu machen.
Andreas Müller
Stellvertretender ZVSHK-Hauptgeschäftsführer