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ZVSHK-Anhörung zur Aus- und Weiterbildung

Wer soll eigentlich was machen?

Inhalt

Wie schon zu anderen Themen sah der Zentralverband die Zeit gekommen, das facettenreiche Thema Weiterbildung zu beleuchten und zum Inhalt seiner fünften Anhörung zu machen. An Beispielen lässt sich erklären, warum der Zentralverband Vertreter der SHK-Branche und Experten zu einem Bildungsgipfel nach Bonn eingeladen hatte.

Erstes Beispiel: Hersteller oder Großhändler XY lädt in seinen Club-Veranstaltungen nicht nur Premiumkunden für ein Länderspiel ein, sondern es gibt durch enge Geschäftsbeziehungen zudem Fleißkärtchen, die für eine kostenlose Rechtsberatung oder zur Weiterbildung im firmeneigenen Schulungszentrum berechtigen – das Thema: kostendeckend kalkulieren. Geht dies Weiterbildungsangebot in Ordnung oder endet hier der freie Markt zugunsten gesetzlich geregelter Zuständigkeiten oder Vereinbarungen unter Marktpartnern?

In einem anderen Beispiel bemü­hen sich SHK-Landesverbände um identische Kursangebote zum Thema XY in diversen Regionen, um möglichst viele Mitgliedsbetriebe schulen zu können. Nahezu zeitgleich ist aber auch das Schulungszentrum einer Handwerkskammer XY aktiv geworden: In Eigenregie und mit ähnlichen Schulungsinhalten wird das Gleiche angeboten. Schließlich gilt es, so die Auffassung der Kammer, aufgrund des gesetzlichen Auftrags etwas zur Gewerbeförderung in der Region zu tun. Weil es allerdings an der Abstimmung mit den zuvor erwähnten anderen Bildungsträgern mangelt, werden die Kurse nicht voll bzw. entstehen Irritationen bei den Betrieben, welche Weiterbildung denn nun die Richtige oder die Beste ist.

Ist der Wettbewerb unvermeidbar?

Sind solche unkoordinierten Offerten unvermeidbar in einem freien Markt von Angebot und Nachfrage oder dürfte dies aufgrund klarer gesetzlicher Regelungen und Aufgabenverteilungen eigentlich nicht vorkommen? Über viele Jahre haben ­unzählige solcher Kompetenzstreitigkeiten im SHK-Wirtschaftskreis Sand ins Getriebe gestreut. Der ZVSHK hat deshalb auf seiner Mitgliederversammlung im Frühjahr eine entsprechende Resolution verabschiedet, die an die Kernkompetenzen der einzelnen Marktpartner appelliert. Der Kostendruck in verschiedensten Bereichen der Branche wirft Fragen auf: In welchem Umfang ist für den einzelnen Marktpartner Weiterbildung möglich? Wer finanziert diese Konzepte? Welche Ziele sind am dringlichsten zu erreichen? Wer sollte welche Schulungsangebote in die Tat umsetzen?

„Wir können feststellen, dass der Bedarf an Weiterbildung überaus groß ist. Ein Wettbewerb der Anbieter untereinander bringt uns nicht weiter. Vielmehr gilt es effizienter zu werden“, lauteten Kernaussagen von ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach. Angesichts eines verschärften Wettbewerbs in einem geschrumpften Markt sei allerdings im Bildungsbereich festzustellen, dass das Angebot größer werde. „Der Zentralverband beansprucht die fachliche Zuständigkeit, die sich aus dem Gesetz zur Handwerksordnung bereits ergibt“, unterstrich er die Kernkompetenz der Handwerksorganisation. Damit trat er den Tendenzen entgegen, dass aufgrund von Angebot und Nachfrage jeder alles anbieten müsse.

Expertenrunde Industrie, Bildung und Handwerk

Den Ausführungen der Industrie-Vertreter war eindeutig zu entnehmen, dass sie nahezu ausschließlich damit beschäftigt sind, in ihren Schulungen Fachkompetenz rund um ihre Produkte und Systeme zu vermitteln. Welche Ausmaße dies allein bei Viessmann angenommen hat, machte Dr. Gerhard Meier-Wiechert deutlich. Mit zwei Schulungszentren plus den Vertriebszentren könne man jährlich bis zu 35000 Handwerker erreichen. Gero Frischmann (Buderus/Bosch-Thermotechnik) schilderte für die Heizungsseite Ähnliches wie Meinolf Bürgermann (Geberit) für den Bereich Sanitär: Aufgrund der Innova­tionen gehe es zum einen um das Handling rund um neue Produkte, zum anderen gelte es aber auch, Kompetenzen für immer komplexere Systeme aufzubauen. Was für den Heizungsbauer die Einbindung solarthermischer Komponenten zu einem Gesamtsystem bedeuten könnte, mag für den ­Sanitärinstallateur die Einbeziehung von Barrierefrei-Produkten im Komplettbad sein. Oder es gilt die Systemkompetenz dafür zu vermitteln, einem Kunden ein optimal passendes Heizungskonzept für die Modernisierung seines Hauses zu empfehlen, wie Martin Kölbl (IWO) als Teil seiner Bildungsarbeit schilderte.

„Die Systemkompetenz muss beim Fachhandwerk angesiedelt sein“, unterstrich Dr. Uwe Schwarting, Geschäftsführer des DG Haustechnik. Am Beispiel Komplettbad verdeutlichte er, dass Handwerksbetriebe markenübergreifend bis zu 70 Hersteller zur Realisierung eines Projektes benötigen. Da sei herstellerübergreifendes Fachwissen unabdingbar. Angesichts von drei Millionen Produkten im dreistufigen Vertriebsweg, von denen 20 % jährlich substituiert würden, seien Produktschulungen im Großhandel an der Tagesordnung. Die Veranstaltungen für das Fachhandwerk in den insgesamt 250 Tagungsräumen der dezentral organisierten Großhändler hätten durchweg das Ziel, den Absatz im dreistufigen Vertriebsweg zu stärken. Auf Grund der mangelnden Kenntnisse rund um den dreistufigen Vertriebsweg konnte sich Dr. Schwarting Kooperationen zwischen Großhändlern und Handwerkskammern nicht vorstellen. Für ihn komme nur das SHK-Handwerk in Betracht.

Kooperation nicht immer möglich

Auch der ZVSHK sieht eine Ko­operation beim Bildungsangebot mit Großhandel und Herstellern nicht immer frei von Problemen. Während die Handwerksorganisation für jegliche Leistungen seine Mitgliedsbetriebe im Fokus hat, machen Handel und Indus­t­rie­unternehmen oftmals keine Un­terschiede zwischen organisierten und nicht organisierten Handwerkern: Alle sind willkommen. Dass vor allem Nicht-Mitglieder Mängel bei ihrer fachli­chen Qualifikation zeigen, weil sie vom Informationsfluss der Innung abgeschnitten sind, wusste Dr. Ludwig Winkel, Geschäftsführer der Kölner SHK-Innung, zu berichten. In der Zustimmung der zahlreichen anwesenden Ausbildungsleiter sah er seine langjährigen Erfahrungen im SHK-Bildungszentrum der Domstadt bestätigt.

Wenn es um sicherheitsrelevante Dinge geht, wie sie in den TRGI-Schulungen vermittelt werden müssen, kann nicht zwischen Mitgliedsbetrieben und Nicht-Mitgliedern unterschieden werden. In Zusammenarbeit von ZVSHK und DVGW realisieren 180 Trainer, dass noch in diesem Jahr bis zu 30000 Personen die erforderlichen sicherheitsrelevanten Kenntnisse erhalten können, die letztlich Voraussetzung für eine Eintragung ins Installateurverzeichnis sind. Reinhold Krumnack (DVGW) wertete diesen Kraftakt als gelungenes Miteinander. Um Überschneidungen mit anderen Bildungsangeboten vermeiden zu können, setze der DVGW eine Software ein, die ­eine entsprechende Transparenz in die Programminhalte bringen könne. Er gab den Anwesenden zu bedenken, dass dieses Tool auch von anderen Bildungsträgern genutzt werden könnte.

Auf gute Zusammen­arbeit!

Ein Beispiel der Zusammenarbeit rund um den Gebäudeenergie­berater SHK präsentierten Gabriele Poth (Handwerkskammer Düsseldorf) und Ulrich Thomas vom SHK-Fachverband NRW. Weitere Wortbeiträge zeigten auf, welche Schwierigkeiten es zu meistern gilt. Beispielsweise müsse der Handwerker außerhalb der Präsenzphasen beim Lernen am Bildschirm intensiv betreut werden. Auch unterstrich Friedrich-Wilhelm Göbel, Referent für Berufsbildung im ZVSHK, die Notwendigkeit für klare vertraglich festgelegte Kompetenzen. Sonst würden sich Bildungsmaßnahmen im Laufe der Zeit verselbständigen, so seine Erfahrung.

Zahlreiche Gespräche nötig

Der Schulungsbedarf sei eigentlich unendlich, brachte es Gero Frischmann auf den Punkt. Am Beispiel regenerative Energien lässt sich dies verdeutlichen. „Es gibt dazu schlicht noch kein Konzept, wie dieser Bereich im Großhandel durch Weiterbildung unterstützt werden könnte“, musste Dr. Uwe Schwarting passen. Angesichts der von Brüssel verordneten Vorgaben für die Energietechnik im Neubau sah er sich mit der Handwerks­organisation in einem Boot sitzen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen.Wie sich beispielsweise die europäische bzw. nationale Gesetzgebung in der SHK-Branche als Systemkosten auswirken, erläuterte Steeven Bretz (Berufsförderungswerk). Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln belasteten die Wertschöpfung in den einzelnen Vertriebsstufen in steigendem Maße. Hier gelte es nach Lösungen zu suchen, um Systemkosten – und damit den umfangreichen Teil der beruflichen Weiterbildung eingeschlossen – auf möglichst viele Schultern zu verteilen, lautete seine Botschaft.

Überdeutlich zeigten die Ausführungen der etwa 15 anwesenden Sachverständigen, welch hohes Maß an Bildungsarbeit insgesamt zu leisten ist. Dass sich dabei Marktpartner einen unkoordinierten Wettbewerb leisten und dabei häufig über ihre Kernkompetenz hinaus Angebote unterbreiten, sollte der Vergangenheit angehören. Mit Rat und Tat zu kooperieren, wird als Botschaft von dieser Anhörung ausgehen. Für den ZVSHK gilt es in zahlreichen Gesprächen innerhalb des SHK-Wirtschaftskreises, dies mit Nachdruck unter den Marktpartnern publik zu machen. TD