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BADEN-WÜRTTEMBERG

Mehr Klimaschutz beim Heizen

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Die Landesregierung hat die Eckpunkte für eine Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes verabschiedet. Nach einem Heizungsaustausch müssen künftig 15% der Wärme aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden. Zudem soll sich das Gesetz nicht mehr nur auf private Wohngebäude beziehen.

Wie bisher soll das Gesetz dann greifen, wenn der Heizkessel eines Gebäudes ausgetauscht wird. Die Eckpunkte sehen vor, dass der Pflichtanteil an erneuerbaren Energien von derzeit 10 auf künftig 15% erhöht und der Anwendungsbereich auch auf Nichtwohngebäude wie Krankenhäuser, Bürogebäude oder Hotels ausgedehnt werden soll. Derzeit müssen nur die Eigentümer von privaten Wohngebäuden die Vorgaben des Gesetzes beachten.

Neu ist auch, dass künftig ein individuelles Sanierungskonzept berücksichtigt werden soll. „Wir wollen diejenigen belohnen, die umfassend untersuchen lassen, wie sich ihr Gebäude in energetischer Hinsicht optimieren lässt“, betonte Umweltminister Franz Untersteller. Denn wer aufgrund eines solchen Konzeptes später zum Beispiel die Fassade seines Hauses besser dämme und deswegen weniger Energie zum Heizen brauche, trage ebenfalls zum Klimaschutz bei. 

Die Verpflichtungen nach dem Wärmegesetz knüpfen bislang an die Möglichkeit an, eine solarthermische Anlage einbauen zu können. War es nicht möglich, eine solarthermische Anlage einzubauen, musste keine andere Erfüllungsoption realisiert werden. An dieser Systematik soll nicht weiter festgehalten werden. Die Verpflichtungen nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz sollen künftig vielmehr auch dann gelten, wenn eine solarthermische Anlage aus technischen, baulichen oder aus rechtlichen Gründen nicht realisiert werden kann. Dafür soll eine Wahlmöglichkeit bei der Erfüllungsoption eingeräumt werden – also etwa Holzpelletkessel, Wärmepumpe oder Dämmungsmaßnahmen. 

Als nächsten Schritt wird das Umweltministerium ab kommender Woche auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung zu den Eckpunkten eine frühzeitige Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen. Ein Interview mit Umweltminister Franz Untersteller sowie ein PDF mit den Eckpunkten gibt es hier.