Die erneute Verschiebung einer Entscheidung über steuerliche Anreize für Effizienzinvestitionen im Gebäudebestand durch den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat stößt auf scharfe Kritik bei der Heizungsindustrie. „Wir brauchen jetzt eine positive Entscheidung, damit für die privaten Investoren, aber auch unsere Industrie Planungssicherheit entsteht. Die jetzige Blockade der Energiewende im Gebäudebestand gefährdet die Märkte für Effizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich, aber auch die Klima- und Ressourcenschutzziele der Bundesregierung“, so Klaus Jesse, Präsident des Bundesindustrieverbands Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik BDH.
Im Rahmen der Diskussion über den Gesetzentwurf für die steuerliche Abschreibung fordert der BDH inhaltliche Änderungen. Konkret sollen energetische Teilsanierungen einbezogen werden. Mit einem Investitionsvolumen von 10000 bis 25000 Euro würden bereits Energieeinsparungen im Gebäude von 30% und mehr erreicht. Solche Investitionsvolumina könnten geschätzt 50 bis 60% der über 10 Millionen Gebäudeeigentümer stemmen.
Solche Teilsanierungen müssten sofort und unwiderruflich steuerlich begünstigt werden und nicht, wie jetzt im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen, unbedingt in dem teuren Neubaustandard minus 15% münden.
Der BDH kritisiert die Haltung der Finanzpolitiker, die bei einem solchen Steuerprogramm von verlorenen Zuschüssen bei Bund und Ländern ausgehen. Der Verband sieht im Gegenteil Steuermehreinnahmen für Bund und Länder durch positive volkswirtschaftliche Effekte, die energetische Sanierungen von Gebäuden mit sich bringen. Erfahrungen mit den Förderprogrammen der KfW-Förderbank und dem MAP für erneuerbare Energien zeigen, dass je eingesetzten Förder-Euro über acht Euro an Investitionen ausgelöst werden.
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