Die über mehrere Jahre vorbereitete Novellierung der Trinkwasserverordnung TrinkwV ist zwar im November 2011 in Kraft getreten, aber noch gar nicht vollständig im Markt angekommen. Aktuelle Druckerzeugnisse rund um die geänderte Trinkwasserverordnung werden jedoch wohl schon bald deutlich an Wert verlieren: Zurzeit wird mit Bundesministerium für Gesundheit mit Hochdruck die „Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“ vorbereitet, die dann am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. Der Entwurf wurde im Juni 2012 mit einer sehr kurzen Frist zur Stellungnahme an die Verbände gegeben.
Eine Änderung ist von besonderer Bedeutung: Danach müsste der Betreiber einer Anlage zur ständigen Wasserverteilung mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung, der im Rahmen einer ausschließlich gewerblichen (d.h. nicht auch öffentlichen) Tätigkeit Trinkwasser abgibt (z.B. Vermieter von Wohnungen), die Wasserversorgungsanlage künftig nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen. Das Untersuchungsintervall soll verlängert werden, weil zunächst die Untersuchungs- und Meldekapazitäten der Untersuchungsstellen und zuständigen Behörden in den Ländern erweitert werden müssen. Zudem sollen die Anlagenbetreiber mehr Zeit erhalten, gegebenenfalls erforderliche Nachrüstungen vorzunehmen, zum Beispiel die Einrichtung von Probennahmestellen (wofür die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) rund 800 Millionen Euro veranschlagt hat).
BERLIN
TrinkwV steht vor erneuter Veränderung
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