Nach Informationen des Bundesverbands Wärmepumpen BWP gibt es ab dem 15. August für Käufer einer effizienten Wärmepumpenanlage grundsätzlich 400 Euro mehr als bisher – unabhängig davon, ob es sich um eine Luft/Wasser-Wärmepumpenanlage oder ein erdgekoppeltes System handelt. Damit wird der Kauf einer Wärmepumpe bis 10 Kilowatt Leistung mit 2.800 Euro belohnt, für eine 10-kW-Luftwärmepume spendiert der Staat 1.300 Euro. Der Einbau eines Pufferspeichers von mindestens 30 Litern pro Kilowatt Wärmeleistung wird mit zusätzlich 500 Euro belohnt.
Noch mehr Geld erhält, wer sein Haus zusätzlich dämmt. Voraussetzung für den sogenannten Effizienzbonus, der die Basisförderung um die Hälfte aufstockt, ist eine Gebäudehülle, die den Anforderungen eines KfW-Effizienzhauses 55 entspricht. Der Effizienzbonus gilt nur in Wohngebäuden.
Die technischen Fördervoraussetzung bleiben unverändert: Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen mindestens eine JAZ von 3,5 nachweisen, für erdgekoppelte Systeme gilt eine Mindest-JAZ von 3,8 in Wohngebäuden bzw. eine JAZ von 4,0 in Nichtwohngebäuden; der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage ist in jedem Fall Pflicht. In Neubauten ist eine Förderung weiterhin grundsätzlich nicht möglich.
Auch beim gewerblichen Teil des Marktanreizprogrammes, dem sogenannten KfW-Teil, gibt es Verbesserungen: Zukünftig erhält ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss auch, wer eine effiziente Großwärmepumpen über 100 Kilowatt im Neubau installiert.