„Mit maßvoller Ordnungspolitik kann man den Anteil erneuerbarer Energien am Wärmemarkt erhöhen. Seit dem Inkrafttreten des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes EWärmeG Baden-Württemberg 2008 hat der Anteil der Pelletfeuerungen im Südwesten von 16,1 auf 21,1% im Bundesländervergleich zugelegt.“ Hierauf verweist der Geschäftsführer des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes DEPV, Martin Bentele. Die Ausdehnung des Gesetzes über den Neubau hinaus auf den Bestand habe sich in Ba-Wü bewährt und helfe, die Energiewende im Gebäudebereich voranzubringen. Bentele forderte die Bundesregierung auf, diesen Schritt beim EEWärmeG ebenfalls zu vollziehen.
Es hat sich gezeigt, dass Haus- und Immobilienbesitzer sich durchaus mit dem EWärmeG arrangieren können, genauso wie Heizungsbauer und Planer. Die Einbeziehung einer erneuerbaren Wärmequelle ist heute in Baden-Württemberg üblich, wenn im Gebäude Maßnahmen geplant werden, die zur Wirkung des EWärmeG führen, wie zum Beispiel ein Heizungstausch. Die Inhalte der Novellierung des EWärmeG hätte man sich beim DEPV zwar ambitionierter vorstellen können, wie Bentele bekräftigte, vor allem was die Höhe der Nutzungspflicht und die Ausnahmetatbestände angehe. Man müsse der Landesregierung Baden-Württemberg allerdings zugutehalten, dass sie das EWärmeG nun bereits novelliere, während der Bund den ersten Schritt noch nicht einmal gegangen sei.
Der DEPV weist darauf hin, dass Baden-Württemberg für Pelletfeuerungen ein Modellland sei. Ob Neubau oder Bestand, vom modernen Wohnzimmerofen über Haushaltsheizungen bis hin zu größeren Feuerungen würden Pellets heute im Südwesten breit genutzt. Insgesamt gibt es nach DEPV-Informationen in Baden-Württemberg heute rund 67.000 Pelletfeuerungen mit einer Wärmeerzeugung von 1,4 TWh, was einen jährlichen Verbrauch von über 336.000 Tonnen Pellets bedeute.