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Energieausweis

Für Nichtwohngebäude Pflicht

Seit dem 1. Juli 2009 brauchen alle Nichtwohngebäude einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Ob Bürogebäude, Supermarkt, Gaststätte oder Hotel, der Gebäudeeigentümer muss dem potenziellen Interessenten spätestens auf Nachfrage ein solches Dokument vorlegen.

Bisher verfügen jedoch nur 35 % der gewerblichen Nichtwohngebäude über einen Energieausweis. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) unter Eigentümern.
Von den bisher ausgestellten Energieausweisen für Gewerbeimmobilien sind 66 % verbrauchsorientiert und 34 % bedarfsorientiert. Auf die Frage, ob sie in den nächsten fünf Jahren eine komplette oder teilweise energetische Modernisierung in ihren Nichtwohngebäuden planen, gaben 40 % der befragten Eigentümer eine positive Antwort. 49 % wollen dagegen überhaupt nicht modernisieren. Weitere Informationen bieten die dena-Broschüre „Energieausweis für Nichtwohngebäude – der Einstieg in die Modernisierung“ und die Internetseite: www.zukunft-haus.info.