Mit Beginn des Jahres 2013 hat der neue Rundfunkbeitrag die alte Rundfunkgebühr abgelöst. Nun spielt es keine Rolle mehr, wie viele Rundfunkgeräte ein Betrieb tatsächlich besitzt. Die Abgabe errechnet sich stattdessen aus der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge. Diese Neuregelung soll die Sache einfacher machen – für etliche Unternehmer macht es sie aber vor allem eines: teurer. Von kompetenter Seite gibt es bereits verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Neuregelung.
Musste ein Handwerksbetrieb mit 20 Beschäftigten bislang für ein Werkstattradio und Radios in drei Autos etwa 276 Euro im Jahr zahlen, sind nach dem neuen System rund 575 Euro fällig. Mit jedem zusätzlichen Wagen und jeder neuen Filiale steigt die
Belastung weiter an. „Diese Mehrkosten können sich bei mittleren und großen SHK-Betrieben schnell auf mehrere tausend Euro im Jahr belaufen“, sagt ZVSHKHauptgeschäftsführer Elmar Esser. „Vor allem Betriebe, die bewusst auf Rundfunkgeräte in Fahrzeugen und Betriebsstätten verzichten, können nicht nachvollziehen, dass sie zukünftig so drastisch zur Kasse gebeten werden.“
Der neue Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig. Zu diesem Urteil kommt ein Gutachten des Leipziger Staatsrechtlers Prof. Dr. Christoph Degenhart. Damit bestätigt er die Kritik des ZVSHK an der Umstellung des Beitragssystems. Eine Wahl gibt es dennoch nicht. Ungeachtet möglicher gerichtlicher Auseinandersetzungen: Jeder Fachbetrieb muss zahlen. Wie hoch die Beiträge im Einzelfall ausfallen, lässt sich per Online-Rechner ermitteln (www.rundfunkbeitrag.de).
Doch die Handwerksorganisationen wehren sich – mit Erfolg. „Wir sind froh, dass wir im Verfahren bislang einige Verbesserungen erreichen konnten, insbesondere für Betriebe mit bis zu acht Beschäftigten“, stellt Elmar Esser fest. Kleinbetriebe müssen demnach nur einen Drittelbeitrag entrichten, ein Fahrzeug pro Betriebsstätte bleibt freigestellt,
Auszubildende und Minijobber gehen gar nicht in die Beitragsberechnung ein.
Doch dabei soll es nicht bleiben. „Wir wollen erreichen“, drängt der Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, „dass die Länder die Regelungen im Rahmen einer Evaluierung möglichst bald überprüfen. Wir fordern ein Beitragssystem, das ausgewogen ist und die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt.“
RUNDFUNKBEITRAG
ZVSHK fordert Korrekturen
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