21 Jahre hat die 1. Bundes-Immisionsschutzverordnung auf dem Buckel. Vor allem die Emissionsgrenzwerte entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik.
Die wesentlichen Neuerungen der Novelle und die wichtigsten Hintergründe hat die SBZ für Sie zusammengetragen. Dieser Beitrag erscheint in der neuen SBZ 19/09 (Seite 14), die am 2.10.2009 erscheint.