Bereits einen Tag nach bekannt werden der ZVSHK-Auslegung der HPI-Studie durch die Veröffentlichung auf sbz-online wendet sich Bundesinnungsmeister Heuberger in einem Schreiben an den ZVSHK gegen diese Interpretation. Laut BIV verkenne sie
das eigentliche Schutzziel der Verordnung – nämlich den Umweltschutz. Der BIV fordert von Bock und Polach schon fast ein wenig ironisch dazu auf, "sich gewissenhaft mit der Studie zu beschäftigen und sie nicht möglichst gewinnbringend für das eigene Gewerk auszulegen".
Den Wortlaut des BIV-Schreibens finden Sie auf der Meldungsseite der Kälteanlagenbauerzeitschrift.
Und hier chonologisch die letzten Meldungen zum Vorgang
1. Die KK meldet am 19.03.2009 - Nur der Kälteanlagenbauer hat die Sachkunde nach ChemKlimaschutzV
2. Die SBZ meldet am 19.03.2009 - HPI und Kälteanlagenbauer sagen: Nur der Kälteanlagenbauer hat die Sachkunde nach ChemKlimaschutzV
3. Die SBZ meldet am 27.03.2009 - ZVSHK: SHK-Fachbetriebe erfüllen doch die Voraussetzungen der Kälte-Klima-Sachkunde
4. Die KK meldet am 27.03.2009 - Der ZVSHK kontert bezüglich der HPI-Studie zur ChemKlimaschutzV
5. Die KK meldet am 27.03.2009 - Schlag auf Schlag: BIV antwortet auf Interpretation des Zenttralverbandes
PS: Die Kälte&Klimatechnik (KK) ist das offizielle Fachorgan des deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks und als das Kampfblatt der Kältebranche etabliert.