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SOLARFÖRDERUNG

Förderprogramm für Batteriespeicher

Zum 1. Mai 2013 starteten Bundesumweltministeriums BMU und die KfW Bankengruppe ein neues Förderprogramm. Gefördert wird die Investition in Batteriespeichersysteme, welche zusammen mit Photovoltaik-Anlagen betrieben werden. Achtung: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung auf Förderung noch nicht begonnen worden ist. Anträge auf Förderung nach diesen Richtlinien sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.

Die Förderung ist als KfW-Programm ausgestaltet und besteht aus einem zinsgünstigen Kredit und einem Tilgungszuschuss für die (indirekt berechneten) Investitionskosten in das Batteriespeichersystem. Für das Jahr 2013 stehen insgesamt Mittel von 25 Millionen Euro für die Förderung zur Verfügung. Der Tilgungszuschuss beträgt dabei maximal 30% an den Investitionskosten für das Batteriespeichersystem. Es erfolgen keine Tilgungszuschüsse für die Investition in Photovoltaik-Anlagen. Der Kredit kann aber bei der KfW im Falle der Investition in ein kombiniertes Photovoltaikanlagen-Batteriespeichersystem für die Gesamtinvestition beantragt werden.

Die Investition in das Batteriespeichersystem ist grundsätzlich nur förderfähig, wenn die PV-Anlage nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde und über eine installierte Leistung von maximal 30 kWp verfügt. Das Programm fokussiert somit auf kleine und mittelgroße Anlagen, die von Privatpersonen betrieben werden. Der Tilgungszuschuss ist nur mittelbar von der Kapazität des Batteriespeichersystems abhängig, ist projektspezifisch zu berechnen und für Neuanlagen auf 600 Euro/kWp begrenzt.

Die Förderung wird an anspruchsvolle technische Voraussetzungen geknüpft. Somit soll sichergestellt werden, dass nur Produkte hoher Qualität und ihre Marktfähigkeit gefördert werden. Darüber hinaus müssen die geförderten Systeme auch einen Beitrag zur lokalen Netzentlastung liefern: Die maximale Leistungsabgabe der PV-Anlage am Netzanschlusspunkt darf 60% der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage nicht überschreiten. Die Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung besteht dauerhaft für die gesamte Lebensdauer der Photovoltaik-Anlage, mindestens aber 20 Jahre.