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Trinkwasserverordnung

Ab sofort: 19. Änderung gilt

Inhalt

Achtung: Unabhängig von der 4. Änderungsverordnung zur TrinkwV wurde am 19.12.2017 auch bereits die UBA-Liste der zugelassenen Aufbereitungsverfahren und Desinfektionsmittel ...

zu §11 TrinkwV geändert. Heute gilt die 19. Änderung der Liste, in der z.B. Silber nicht mehr als zugelassener Stoff enthalten ist.

Wer also Trinkwasser-Installationen betreut, betreibt oder installiert, in denen entsprechende Desinfektionsanlagen, Wasseraufbereitung, Aufbereitungsstoffe, Bauteile oder Verfahren eingesetzt werden, sollte sich sofort kundig machen, was sich sonst noch alles geändert hat.

Verstöße gegen diese Liste zu § 11 sind Straftatbestände nach § 24 TrinkwV!

Die aktuelle Liste gibt es hier: https://www.bundesanzeiger.de/ Suchbegriff Trinkwasser

Quelle: Arnd Bürschgens, Stellv. Vorsitzender im Richtlinien-Ausschuss VDI 6023 "Hygiene in Trinkwasser-Installationen"

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