Seit den Änderungen der Trinkwasserverordnung rückt die Gewinnung, der Transport und die Verteilung des Trinkwassers immer mehr in den Blickpunkt. Durch ein gestiegenes Bewusstsein bei allen Beteiligten und neuen Untersuchungsmöglichkeiten zeigt sich deutlich, Keimfreiheit stellt sich nicht automatisch ein. Von der Gewinnung bis zur Zapfstelle des Verbrauchers lauern für das wichtigste Lebensmittel zahlreiche Gefahren, wie Wolfgang Friedrich, Stellvertretender Vorsitzende des Fachverbandes, in seiner Begrüßung skizzierte. Vielfach unterschätzt wurde dabei in den frühren Jahren die Gefahr der Verkeimung innerhalb der Hausinstallation. Die Referenten der Fachtagung verwiesen auf die Schlagzeilen der Presse, die im vergangenen Jahr wieder zahlreiche Folgen der nicht sachgemäß instandgehaltenen Hausinstallationen aufgriff. Laut Trinkwasserverordnung darf der Genuss oder der Gebrauch von Trinkwasser für den Menschen nicht schädlich sein. Für die Überwachung dieser Regel ist bei der Abgabe von Wasser an die Öffentlichkeit (z.B. Hotels, Krankenhäuser etc.) das Gesundheitsamt und ansonsten der Betreiber sprich der Wohnungseigentümer zuständig.
Gesundheitsämter überwachen regelmäßig
Die Gesundheitsämter überwachen in regelmäßigen Zeiträumen mikrobiologische und chemische Parameter. Kranken- und Altenpflegeinheiten werden laut Dr. Doris Waschko vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg mindestens einmal pro Jahr kontrolliert, Hotels, Gaststätten und Schulsporthallen stichprobenartig. Waschko unterstrich in diesem Zusammenhang die Anzeigepflicht der Betreiber, im Falle von Umbaumaßnahmen oder Unregelmäßigkeiten. Wie genau diese Parameter aussehen und welchen Schaden sie bei Nichteinhalten auslösen können, das ist das Metier von Dr. Georg Joachim Tuschewitzki, Hygieneinstitut des Ruhrgebietes. Der Experte führte den Teilnehmern mit drastischen Beispielen den oft allzu sorglosen Umgang mit dem Lebensmittel Nummer 1 vor Augen. Nicht nur dem bekannten Erreger der sogenannten Legionellenkrankheit galt das Augenmerk Tuschewitzkis, sondern auch weniger beachtete Bakterien, die von Allergien über Entzündungen bis zu antibiotikaresistenten Krankheitsverläufen ein breites Spektrum an Auswirkungen bieten. Grundsätzlich empfahl der Referent unabhängig von der derzeitigen Gesetzeslage mehr Überwachung und Sorgfalt.
Verunreinigungen bekämpfen
Im Zentrum der Fachtagung stand die Vermeidung und Bekämpfung von Verunreinigungen der hausinternen Trinkwasser-Installation. Franz-Josef Heinrichs vom ZVSHK griff die handwerkliche Seite auf. Hier ist vom installierenden Betrieb ein umfangreiches, kaum überschaubares Regelwerk zu beachten. DIN-Normen, EN-Normen, DVGW-Arbeitsblätter, ZVSHK-Merkblätter und -Fachinformationen sowie VDI-Richtlinien stellen eine große Herausforderung für den Anwender dar. Heinrichs zeigte unter anderem die neuen Anforderungen der DIN EN 1717 an die Absicherung der Trinkwasser-Installation. Als zentrale Regel zur Legionellenvermeidung fordert das DVGW-Arbeitsblatt W 551 feste Temperaturgrenzen im Warmwasserbereich, die so genannte 60 °C/55 °C-Regel, kleine Wasservolumen, die 3-Liter-Regel und generell die Vermeidung von langen Verweilzeiten, Stagnationen und Totstrecken. Doch nicht nur das Erkennen von Keimquellen bedarf eines geschulten Blickes, sondern auch deren Bekämpfung. Von UV-Bestrahlung über Spülungen bis zur thermischen Bekämpfung ist Sachkunde genauso gefragt wie bei der Installation von Regenwasser-, Brandschutz- oder Desinfektionsanlagen. Und auch der Betreiber ist gefordert: Nur ein bestimmungsgemäßer Betrieb seiner Trinkwasser-Installation garantiert hygienische Zustände.
Hydraulischer Abgleich wird immer wichtiger
Eine gleichbleibende Temperierung von mindestens 60 °C im Warmwasser und 55 °C in der Zirkulation ist nur über einen hydraulischen Abgleich und eine sorgfältige Ausliegung des Rohrnetzes zu erreichen, führte Professor Bernhard Rickmann, Fachhochschule Münster, aus. Durch anschauliche Beispiele verdeutlichte Rickmann, dass auch im Bestand ein hydraulischer Abgleich zu einem beeindruckenden Sanierungserfolg führen kann. Die Wahl der geeigneten und regelgerechten Werkstoffe und die Auswahl zugelassener, praxistauglicher Armaturen wurden von Klaus Dieter Jost (Geberit) und Rolf Stader (Kemper) aufbereitet.An der Trinkwasserfachtagung teilnehmende Fachbetriebe erhalten das Zertifikat „Fachbetrieb für Hygiene und Schutz des Trinkwassers“ ab. Mit dieser Qualifizierung kann der Betrieb den Nachweis führen, dass er Planungen, Ausführungen, Instandhaltungen und Überprüfungen von Trinkwasser-Installationen im Hinblick auf Gesundheit, Hygiene, Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit durchführen und Betreiber in einem bestimmungsgemäßen Betrieb einweisen kann.