Wie wir morgen leben werden und wie morgen der öffentliche Raum baulich gestaltet wird, kann niemand genau sagen. Neben ökonomischen, konstruktiven und funktionellen Gesetzmäßigkeiten geht es ebenfalls um die Anforderungen des Wohlbefindens der Menschen. Die gestiegene Lebenserwartung verändert, bereits vor einigen Jahren beginnend, z.B. unser Gesundheitssystem grundlegend. Umwälzende Veränderungen leiten sich daraus ab. Steigender Wettbewerb erfordert neue Angebote und Bauformen im Bereich Krankenhaus, Reha-Einrichtungen und Seniorenwohnen. Die Arbeits- und Funktionsabläufe haben sich so stark verändert, dass in vielen Einrichtungen Umbaumaßnahmen erforderlich werden. Im Klinikbereich sind daher eindeutige Positionierung mittels eigener Identität und Philosophie der Institutionen gefragt. Nur hohe Professionalität und neue Konzepte werden dem Wettbewerbsdruck auf Dauer standhalten können. Im Zuge einer immer stärker werdenden Individualisierung stellen die Patienten, bzw. die Bewohner künftig höhere Ansprüche an Komfort, Interieur und Service. So betreiben Angehörige schon heute einen intensiven „Tourismus“ bevor sie eine Entscheidung für ein Krankenhaus oder Pflegeheim treffen. Menschen entscheiden überwiegend emotional, Deshalb sollte bei der Ausstattung dem optisch und haptisch Erlebbaren höchste Bedeutung beigemessen werden. Darüber hinaus müssen barrierefrei geplante Räume den Anforderungen der Richtlinien und Normen entsprechen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Am 1. Mai 2002 ist das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Anliegen dieses Gesetzes ist die Herstellung barrierefreier Lebensbereiche, deren umfassende Zugänglichkeit und uneingeschränkte Nutzbarkeit. Dazu gehören öffentliche Gebäude, der Nah- und Fernverkehr, Gastronomie und unter anderem die Gestaltung von Behördenformularen. Der Bund verpflichtet sich die Barrierefreiheit seiner Gebäude sicherzustellen. Die Bundesländer haben weitgehend weitere Gleichstellungsgesetze verabschiedet mit dem Ziel, Barrierefreiheit umzusetzen.
Hintergrund DIN Normen
Derzeit gelten die DIN 18024 Teil 2 (1996 – öffentliche Gebäude) und 18025 Teil 1/2 (1992 – Wohnungen) für barrierefreies Bauen. Zukünftig werden die DIN 18024 Teil 2 und DIN 18025 Teil 1/2 in der neuen DIN 18040 zusammengefasst. Damit soll die Akzeptanz erhöht und die Planungs- und Baupraxis vereinfacht werden. An der Normungsarbeit beteiligen sich unter anderem Architekten, Kommunen, Verkehrsbetriebe und Behindertenverbände.
Die derzeit gültige DIN 18024 Teil 2 dient zur Planung, Ausführung und Einrichtung von öffentlich zugängigen Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie von Arbeitsstätten und von deren Außenanlagen (außer reinen Wohngebäuden). Diese baulichen Anlagen müssen für alle Menschen barrierefrei nutzbar sein. Dies gilt insbesondere für Rollstuhlfahrer, Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Hörgeschädigte, Gehbehinderte, ältere Menschen, Menschen mit sonstigen Behinderungen, Kinder, klein- und großwüchsige Menschen. Die Bewegungsflächen in der DIN 18024/2 orientieren sich am Mindestplatzbedarf des Rollstuhls. Diese Norm gilt allerdings nicht für Krankenhäuser. Bei der Planung und Gestaltung besonders von öffentlichen Einrichtungen wie Seniorenheimen und Krankenhäusern kommt es auf mehr an als umfangreiches technisches Wissen, Einhaltung der Vorschriften und das individuelle Gestaltungsvermögen. Soziologische, psychologische und ergonomische Faktoren spielen eine große Rolle. Eine intensive Zusammenarbeit bereits in der Planungsphase mit den Verantwortlichen und Mitarbeitern dieser Institutionen ist erforderlich.
Normen müssen allerdings erst dann verbindlich umgesetzt werden, wenn sie vollständig oder in Teilen vereinbart und aufgenommen werden in
- Gesetze, z.B. dem Baugesetzbuch
- Der Musterbauordnung als Basis für Landesbauordnungen
- Der Landesbauordnung mit ihren technischen Baubestimmungen und Durchführungs-Verordnungen
- Den technischen Anforderungen für öffentliche Förderprogramme
Eine freiwillige Anwendung der Normen kann über die privatrechtliche Selbstverpflichtung von Bauherren, in der Regel über die Ausschreibung, vereinbart werden. Durch diese komplizierte Rechtslage entsteht die Situation, dass die gültigen Normen für Barrierefreies Bauen nur zum Teil oder gar nicht in die Landesbauordnungen übernommen wurden.
Entwicklungen im Sanitärbereich
Im öffentlichen Sanitärraum kann man die Entwicklung diversifizieren zwischen Büro- und Geschäftshausbauten und Einrichtungen der Gesundheit und Pflege. Betrachtet man den professionellen Pflegebereich, so ist es wichtig, dass die Ausstattung eine einfache und intuitive Handhabung ermöglicht – unabhängig vom Wissensstand oder der Sprach- und Konzentrationsfähigkeit des Nutzers. Des Weiteren sollte im Sanitärraum eine angemessene Größe und Erreichbarkeit für die Nutzung gegeben sein, unabhängig von der Körpergröße, Haltung oder Mobilität. Hier sind Produkte gefragt, die sich in Höhe und Ausladung verstellen lassen, um auf verschiedene Körpergrößen angepasst zu werden.
Dem stetigen Wandel im Gesundheits- und Pflegewesen tragen Produkte Rechnung, die auch nach Inbetriebnahme anpassbar, flexibel und erweiterbar sind. Produkte, die neben ihren funktionalen Eigenschaften für die Nutzer zudem so beschaffen sind, dass sie das Pflegepersonal in der täglichen Arbeit effizient unterstützen können. Dies können beispielsweise ein mobiler Duschspritzschutz und Duschhocker oder integrierte Haltegriffe, an denen der Patient sicher in den Stand versetzt wird, sein.
Montagevorteile nutzen
Für den im Objekt tätigen Sanitärinstallateur sind außerdem konkrete Montagevorteile interessant, um effizient anbieten zu können. Speziell bei großen und ausladenden barrierefreien Produkten, wie Stützklappgriff und Duschsitz, verkürzt eine Trennung von Wandplatte und Produkte die Montagezeit und erleichtert die Handhabung erheblich. Außerdem lassen sich so bauphasenbedingte Beschädigungen und langwährige Reklamationsprozesse vermeiden. Geeignete Montagehilfen für sperrige Duschwinkelstangen ermöglichen in diesem Bereich ebenfalls erstmals eine Ein-Mann-Montage. Die Haltbarkeit und Belastungsfähigkeit der Sanitärausstattung werden durch die flächigen Befestigungen entscheidend erhöht. Der Einsatz von korrosionsfreien Materialien ist in der Erstausstattung zwar teurer, bietet aber langfristige Investitionssicherheit, Gewährleistung und vermeidet zudem Folgekosten.
Patientenorientierte Dienstleistungskultur
Wo einstmals in Gebäuden der Gesundheit und Pflege reine Funktionalität gefragt war, etabliert sich zunehmend eine patientenorientierte Dienstleistungskultur, die besonderes Augenmerk auf eine ästhetische Ausstattung legt. Das moderne Kranken- bzw. Pflegezimmer bekommt zunehmend „Hotelcharakter“, in dem besondere, diversifizierende Details im Interieurbereich realisiert werden.
Im Bereich der Büro- und Geschäftshausbauten existiert ein deutlicher Trend in der Architektur zur geradlinigen und puristischen Gestaltung von Räumen. Der Architekt möchte „störende“ Details und Ausstattungsprodukte auf der Wand vermeiden und ist auf der Suche nach integrierten Lösungen. Hier spielen hochwertige Materialien und Oberflächen, die sich in das architektonische Gesamtkonzept einbetten lassen, eine große Rolle. Die Hersteller beginnen, diesen Trend aufzunehmen und dafür geeignete Gesamtlösungen mit integrierten Produktfunktionen zu entwickeln. Bedingt durch die zunehmende Komplexität solcher Systeme ist für den Installationsbetrieb die Kette von der Beschaffung, Transport bis hin zu Anschluss und Montage eine sehr aktuelle Herausforderung.
Weitere Informationen
Unser Autor Schulungsleiter Bernd Steltner (Dipl.-Ing. Innenarchitekt) arbeitet im Hewi-Zentrum Lernen, 34454 Bad Arolsen, E-Mail: bsteltner@hewi.de, Internet: http://www.hewi.de