So ein Berichtsheft hat es wirklich nicht leicht. Da wird es schon einmal monatelang vergessen und dann vom Auszubildenden mit einem Gewaltangriff weiterbearbeitet. Doch das muss nicht sein. Wie kann man vermeiden, in diese Berichtsheftfalle zu laufen? Was hat es mit diesen Berichtsheften eigentlich auf sich?
Ausbildungsnachweise sind Pflicht
Auch nach der Novellierung der Handwerksordnung sind die ordnungsgemäß geführten Ausbildungsnachweise eine Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung. Ebenso wird in der Ausbildungsverordnung die Führung eines – wie auch immer gestalteten – Berichtsheftes verlangt. Die Erstellung von Fachberichten wird allseits empfohlen, da diese den Lehrerfolg nachhaltig unterstützen. Die gängige Praxis von monatlich zu erstellenden Berichten hat sich bewährt. Letztlich entscheidet jedoch allein der Ausbilder, ob und in welchem Zeitfenster Fachberichte geschrieben werden mussen. Pflicht ist, die in einer Ausbildungswoche ausgeführten Tätigkeiten zu Papier zu bringen. Mit dieser Auflistung soll sichergestellt werden, dass der Azubi auch tatsächlich in den Genuss der praktischen Arbeiten kommt, die der Betrieb zu vermitteln hat. Um Aufschluss darüber zu erhalten, wie weit die Vermittlung der praktischen Fertigkeiten in die Tiefe gegangen ist, soll der Ausbilder von seinem Azubi auch das Anfertigen von Zeichnungen und Tätigkeitsbeschreibungen verlangen. Dafür muss der Auszubildende einen Arbeitsablauf noch einmal Revue passieren lassen, was dabei hilft, die praktischen Arbeitsabläufe besser zu verstehen. Die Führung des Berichtsheftes stellt also einen Teil der praktischen Ausbildung dar. Deshalb muss dem Azubi die Gelegenheit gegeben werden, sein Berichtsheft während der Arbeitszeit zu bearbeiten. In der Praxis erledigt der Auszubildende dies jedoch freiwillig zu Hause, da er lieber in gewohnter Umgebung und mit gewohnten Hilfsmitteln (PC) arbeitet.
Lehrlinge nicht einfach machen lassen
Im Idealfall stehen die Aufgaben, die ein Lehrling in einer Arbeitswoche bewältigen soll, vorab fest. Ausbilder und Azubi sollten sich dann darüber verständigen, welche dieser Arbeiten Thema des Fachberichtes werden soll. So kann sich der Azubi schon bei der Ausführung dieser Tätigkeit Gedanken machen, wie und in welcher Reihenfolge er die Arbeiten später zu Papier bringen möchte. Durch dieses Vorab-Sortieren muss er sich mit den Arbeitsabläufen intensiv auseinandersetzen und lernt so, Arbeitsabläufe sinnvoll zu planen. Damit das Ziel des Berichtes – nämlich die technische Auseinandersetzung mit einem Arbeitsablauf – erreicht wird, sind keine ausformulierten Texte nötig. Arbeitsabläufe, erforderliche Materialien und Werkzeuge sollten stichpunktartig festgehalten werden. Eine Zeichnung muss nicht grundsätzlich Bestandteil des Berichtes sein, sollte aber angefertigt werden, wenn es der Verdeutlichung eines Arbeitsablaufs dient.
Unterschrift mit Folgen
Der Ausbildungsnachweis dient dazu, über die gesamte Ausbildungszeit zu belegen, welche praktischen Arbeiten und theoretischen Inhalte der Azubi wann vermittelt bekommen hat. Hier muss der Ausbilder darauf bestehen, dass der Lehrling die von ihm ausgeführten Tätigkeiten möglichst genau beschreibt. Mit einem „Sanitärobjekte montiert“ kann man später wenig anfangen. Da sollte es schon heißen: „Stand-WC aufgestellt, Abflussanschluss hergestellt, Auf-Putz-Spülkasten montiert und angeschlossen.“ Das gilt auch für die Berufsschulzeit. Hier sollten Lehrinhalte wie „Kalt- und Warmwasserleitungen für Projekt Einfamilienhaus berechnet“ stehen und nicht einfach „Berufsschule“.
Besteht der Azubi die Prüfung nicht und unterstellt seinem Betrieb eine mangelhafte Ausbildung, dann muss dieser das Gegenteil beweisen können. Das kann nur durch einen Ausbildungsnachweis erfolgen. Verliert der sich nun in oberflächlichen Formulierungen, kann der Ausbildungsbetrieb sogar zu Schadenersatz verpflichtet werden. Der Ausbilder tut also gut daran, zu lesen, was er unterschreibt.
Irgendwie hat die Bezeichnung nunmehr schon Jahrzehnte überlebt. Es wird umgangssprachlich immer noch vom „Berichtsheft“ gesprochen. Dabei müssen Ausbildungsnachweise und die vom Ausbilder geforderten Fachberichte nicht in einem Heft verewigt werden. Als flexibler und auch ordentlicher hat sich das Sammeln der Unterlagen in einem Ring-Ordner erwiesen. Denn wenn beim Verfassen der Fachberichte in einem Heft ein Fehler passierte, dann wurde radiert, überklebt oder durchgestrichen. Bei einer Loseblattsammlung kann man das fehlerhafte Blatt einfach wegwerfen – was dem Gesamterscheinungsbild keinen Abbruch tut. Ein weiterer wichtiger Grund für den Weg vom Heft zum Ordner ist der Computer. Denn es besteht heute nicht mehr die Forderung, Ausbildungsnachweise und Fachberichte von Hand anzufertigen.
Download-Vorlagen, Datensafe und Berichtsheft-Alert
Speziell für die Berufsausbildung des Anlagenmechanikers für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik hat der Gentner Verlag einen Ring-Ordner entwickelt, der Azubi und Ausbildungsbetrieb die Arbeit erleichtert und sie über die gesamte Lehrzeit begleitet. Darin befinden sich für jedes Lehrjahr gesonderte Bereiche, in denen die Ausbildungsnachweise und die gegebenenfalls geforderten Fachberichte als Loseblattsammlung eingeheftet werden.
Die hierfür erforderlichen Formblätter liegen als Vorlagen passwortgeschützt unter der Rubrik Ausbildungsordner auf https://www.sbz-monteur.de/ bereit. Sie sind als Excel-, Word- und RTF-Datei abgespeichert und liegen auch als Kopiervorlagen vor. Der Lehrling kann diese ausdrucken und handschriftlich bearbeiten. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Bearbeitung am Computer durchzuführen. Vorteil dieser Lösung – im Gegensatz zu den klassischen Formblättern – ist, dass sie nur einseitig beschriftet werden. Auf https://www.sbz-monteur.de/ findet man übrigens auch über 200 Muster-Berichte und diese nach den klassischen Lernfeldern sortiert. Hier können sich Lehrlinge und Ausbilder Anregungen für eine gute Berichtsheftführung holen. Dort können Sie auch die Möglichkeit nutzen, Ihre Arbeitsnachweise und Fachberichte regelmäßig im Ausbildungsordner-Datensafe zu sichern. Die Daten werden dort fünf Jahre lang gespeichert. Wer weiß, ob Ihr PC über die gesamte Ausbildungszeit durchhält. Besonderer Service: Die Erinnerungsfunktion Berichtsheft-Alert sagt per Mail, wann die nächsten Fachberichte fällig sind oder erinnert den Auszubildenden daran, dass er wieder aktiv werden muss.
Ordnung ohne Stress – alles auf einen Blick
Neben den Ausbildungsnachweisen finden auch noch die ÜBL-Teilnahmebescheinigungen und die Berufsschulzeugnisse im Ordner Platz. So hat der Azubi alle wichtigen Unterlagen über seine Ausbildung zusammengefasst, inklusive seines Ausbildungsvertrages, des Ausbildungsrahmenplans und der Ausbildungsverordnung. Auf diese Weise werden die Ausbildungsnachweise zu einem logischen Bestandteil der Unterlagen zur Ausbildungsdokumentation. Azubis, aber auch Ausbilder haben so jederzeit Überblick über den Stand der Ausbildung.
INFO
Der SHK-Ausbildungsordner kann inkl. aller Vorlagen, der Ausbildungsordner-Datensafe-Funktion und des Berichtsheft-Alerts beim Gentner-Verlag bezogen werden. Für Innungs- bzw. Klassenbezüge gilt eine attraktive Mengenstaffel. Bestellungen und weitere Infos gibt es beim
Leserservice Gentner Verlag
Telefon 0711/6 36 72-413
Telefax 0711/6 36 72-414
E-Mail service@gentner.de
Die Ausbildungsnachweise
Das wöchentliche Führen der Ausbildungsnachweise ist eine Pflicht des/der Auszubildenden.
Die Ausbildungsnachweise sollen beschreiben, welche praktischen und welche berufsschulischen Lehrinhalte behandelt wurden.
Die Beschreibungen sollen so ausgeführt werden, dass erkennbar ist, welche Ausbildungsinhalte vermittelt wurden.
Die Angaben im Ausbildungsnachweis müssen wahrheitsgemäß erfolgen.
Die Ausbildungsnachweise sollen belegen, welche Ausbildungsinhalte in welchem Umfang vermittelt wurden, und dienen der Kontrolle der Ausbildung.
Die Ausbildungsnachweise sind gemäß Verordnung während der Arbeitszeit zu führen. Auf Wunsch des Auszubildenden kann dies auch bei ihm zu Hause erfolgen.
Die Ausbildungsnachweise sind vom Ausbilder wöchentlich per Unterschrift zu bestätigen. Sie sind eine Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung.
Fachberichte
Die Anfertigung von Fachberichten sollte gemäß der neuen Ausbildungsverordnung vom Ausbilder verlangt werden.
Um die Ausbildung zu dokumentieren, sollte jeder Auszubildende mindestens einmal im Monat einen Fachbericht verfassen, auch wenn der Ausbilder dies nicht ausdrücklich verlangt.
Der Fachbericht muss sich mit einer der Tätigkeiten befassen, die der Auszubildende in der Ausbildungswoche ausgeführt hat bzw. an deren Ausführung er in der Arbeitswoche beteiligt war. Der Fachbericht sollte einen Arbeitsablauf beschreiben und Angaben machen, welche Werkzeuge und welche Materialien hierzu erforderlich sind.
Der Fachbericht kann mit einer Zeichnung oder mit einer Skizze ergänzt werden, die vom Azubi selbst angefertigt wird.
Die Ausarbeitung kann handschriftlich oder auch am PC erfolgen.
Extras
Vorlagen + Datensafe + Alert
Die für das Führen des Ausbildungsordners erforderlichen Formblätter stehen als Vorlagen passwortgeschützt unter der Rubrik Ausbildungsordner auf https://www.sbz-monteur.de/ bereit.
Ihr persönliches, individuelles Passwort ist auf der ersten Seite des Ausbildungsordners eingedruckt.
Auf https://www.sbz-monteur.de/ können Sie auch Ihre Arbeitsnachweise und Fachberichte regelmäßig im Ausbildungsordner-Datensafe sichern.
Besonderer Service: Die Erinnerungsfunktion Berichtsheft-Alert sagt Ihnen per Mail, wann wieder die nächsten Fachberichte fällig sind.
Auf https://www.sbz-monteur.de/ finden Sie zur Anregung auch über 200 Muster-Berichtshefte nach den klassischen Lernfeldern sortiert.